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Fünfschilling Hans · Ständerat · 2001-03-08

Fünfschilling Hans · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-03-08

Wortprotokoll

Bei der Behandlung dieser Motion hat es einerseits einige Missverständnisse und anderseits Meinungsänderungen bei der Verwaltung gegeben. Deshalb möchte ich nochmals auf die ganze Frage eingehen. Ausgangslage ist, dass der Bundesrat im September 1989 die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge so geändert hat, dass er die Motorisierung eines 40-Tonnen-Lastwagens von 400 auf 272 PS und die eines 28-Tonnen-Lastwagens von 280 auf 190 PS reduziert hat. Diese Änderung, nimmt man an, hat Auswirkungen, indem diese untermotorisierten Lastwagen nun auf unseren Strassen kriechen - z. B. am Gotthard, zwischen Amsteg und Göschenen, wo es relativ steil ist, oder beim San-Bernardino-Strassentunnel - und damit Verkehrsprobleme auslösen.

Die SVP-Fraktion hat deshalb eine Motion eingereicht. Ich möchte jetzt bewusst den Wortlaut der Motion vorlesen: "Der Bundesrat wird beauftragt, die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen so rasch als möglich dahingehend anzupassen, dass für Bergstrecken mit grosser Steigung die Anforderungen betreffend die Nutzleistung für Motorwagen wieder auf 10 PS pro Tonne erhöht werden." Der Bundesrat hat in seiner Antwort geschrieben, dass er das Problem über die Einführung von Mindestgeschwindigkeiten auf diesen Streckenabschnitten zu lösen gedenkt, und er hat beantragt, die Motion abzuschreiben.

Der Sprecher der SVP-Fraktion hat nachher im Nationalrat die Sache wieder anders interpretiert, indem er verlangt hat, dass die Änderung in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge generell rückgängig gemacht wird. Das ist schon darum nicht möglich, weil diese Änderung Teil des Landverkehrsabkommens in den bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU ist. Das kann auch nicht die Lösung sein. Der Nationalrat hat die Motion mit 71 zu 56 Stimmen überwiesen.

[PAGE 57] In der Behandlung der Kommission hat uns die Verwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass sie von der Lösung der Mindestgeschwindigkeiten abgekommen ist, weil ihre Durchführung und Durchsetzung nicht möglich wäre. Wie will man die Einhaltung der Mindestgeschwindigkeiten kontrollieren? Das ist nicht möglich. Die Verwaltung schlägt jetzt eine andere Lösung vor.

Dass wir die Anforderungen an die Motorfahrzeuge flächendeckend wieder anpassen, ist nicht möglich; darauf habe ich schon hingewiesen. Aber es ist möglich, durch eine Signalisation der entsprechenden Strecken Bedingungen aufzustellen. So, wie wir ohne weiteres bei entsprechenden Strecken heute ein Höchstgewicht oder eine Höchstbreite festhalten, sollte es möglich sein, durch entsprechende gesetzliche Lösungen auch eine Mindestmotorisierung für bestimmte Strecken vorzusehen.

Zur Haltung der Kommission: Die Kommission anerkennt das Problem, das aufgezeigt worden ist. Wir haben sicher schon alle erlebt, was es bedeutet, hinter einem kriechenden Lastwagen oder hinter zwei Lastwagen, die einander überholen, zu fahren. Die Kommission sieht auch ganz klar, dass das Landverkehrsabkommen nicht wieder geändert werden kann, dass also eine generelle Rückänderung des Gesetzes nicht möglich ist. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass das Strassenverkehrsamt eine Lösung sieht, die über eine Signalisation geht. Sie bezieht sich deshalb wieder auf den Text der Motion, und der verlangt nicht, wie dies von Vertretern der Motionäre interpretiert worden ist, eine Rückänderung des Gesetzes, sondern nur eine gesetzliche Lösung für Bergstrecken mit einer grossen Steigung.

Weil das Problem anerkannt ist, ist die Kommission der Ansicht, dass die Motion überwiesen werden kann. Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission zu folgen.

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