Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2010-09-29
Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-29
Wortprotokoll
Zunächst ein Wort zum Vorgehen bei den Abstimmungen. Wir werden zunächst alle Minderheitsanträge bereinigen, die sich auf die Marktöffnung beziehen. Wenn über alle Minderheitsanträge entschieden ist, wird ein bereinigtes Resultat - ein Konzept Marktöffnung - herausschauen. Dieses Konzept Marktöffnung wird dem Mehrheitsantrag gegenübergestellt, der im [PAGE 1557] jetzigen Zeitpunkt keine Marktöffnung will, aber nach drei Jahren einen Evaluationsauftrag vorsieht. Das ist das Vorgehen.
Nun ein Wort zur Geschichte dieser Postgesetzgebung. Der Ständerat beschloss in der Wintersession - Herr Bundesrat Leuenberger hat darauf aufmerksam gemacht - mit 21 zu 20 Stimmen, das Konzept Marktöffnung gemäss Bundesrat mit ein paar kleinen Änderungen durchzuführen. Schon kurz nach der Abstimmung sagte eine Ständerätin, sie habe eigentlich anders abstimmen wollen, sie habe es nicht so gemeint. Sie sehen also, diese Marktöffnung war schon im Ständerat sehr umstritten, und das Ergebnis war denkbar knapp bis zufällig.
Der Kommission war von Anfang an klar - das hat sich schon in der ersten Diskussion in der Kommission gezeigt -, dass das eine heikle Gratwanderung sein wird. Deshalb hat die Kommission im Januar das Departement beauftragt, weitere Varianten zur Marktöffnung aufzuzeigen und darzustellen. Die Verwaltung hat das gemacht, sie hat drei Varianten ausgearbeitet: eine ganz schnelle, sozusagen radikale Marktöffnung, wie sie jetzt im Antrag der Minderheit V (Germanier) wieder aufscheint; eine Variante gemäss Bundesrat, so, wie er das von Anfang an wollte - das ist ungefähr der Antrag der Minderheit I (Schenk Simon); und dann eine dritte Variante, die jetzt die Mehrheitsvariante ist, nämlich, jetzt in dieses Gesetz keine Marktöffnung hineinzuschreiben, dafür aber in Artikel 42a dem Bundesrat nach drei Jahren einen Evaluationsauftrag zu geben. Herr Bundesrat Leuenberger hat ausgeführt, wie dieser Evaluationsauftrag dann wahrscheinlich ausgeführt wird.
Ich habe Ihnen gesagt, dass die Mehrheit jetzt in diesem Gesetz keine vollständige Marktöffnung will. Der Beschluss wurde mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung gefasst. Was waren die wichtigsten Überlegungen? Zunächst: Mit einer Marktöffnung wird die Post ohne Zweifel geschwächt, sie muss sich mehr und mehr nach der Decke strecken, um den Grundversorgungsauftrag, den Service-public-Auftrag, zu erfüllen. Das führt fast zwangsläufig zu weiteren Abbaumassnahmen betreffend Poststellen, aber auch betreffend Briefkästen und Postzustellung. Wir haben das ja alles schon gesehen, und das wird sich bei einer Marktöffnung ganz sicher noch beschleunigen. Heute Morgen hat ein Professor, der sich im Service public auskennt, am Radio gesagt, man müsse dann den Service public einfach neu definieren. Das ist genau das, was wir mit dem Antrag der Mehrheit verhindern wollen.
Zudem besteht heute keine Notwendigkeit, den Postmarkt vollständig zu öffnen. Wir haben gegenüber der Europäischen Union keinerlei Verpflichtung auf diesem Gebiet, und die Erfahrungen in der Europäischen Union sind vollkommen unterschiedlich und unübersichtlich. Wir haben in der Kommission verschiedene Berichte gesehen, die völlig unterschiedliche Resultate zeigten. Eines ist klar: Es gibt verschiedene Länder mit Marktöffnung, in denen der Staat jetzt erhebliche Mittel für die Erbringung der Grundversorgung einschiessen muss - und das wollen wir nicht.
Sie haben auf der Fahne auch gesehen, wie kompliziert ein allfälliges Abgeltungsverfahren zu organisieren wäre: Wer soll wie viel abliefern, und wie viel soll die Post unter welchen Umständen bekommen? Das ist sehr kompliziert. Das bisherige System hat sich bewährt - ohne Abgeltung. Die Post kann diese Leistung erbringen, aber bei weiteren Marktöffnungen ist das nicht mehr sicher, sonst hätte man ja nicht dieses Auffangnetz organisiert.
Ich bitte Sie, auf der ganzen Linie der Mehrheit zu folgen - als Konzept. Sie haben dann, das müsste auch den Freisinnigen einleuchten, ein bedeutend schlankeres Gesetz, ein klares Gesetz, und das ist in der heutigen Situation sicher das Richtige. Auch das Inkrafttreten gestaltet sich mit der Mehrheit bedeutend einfacher: Man kann dem Bundesrat einfach die dafür nötige Kompetenz erteilen, wie das in jedem normalem Gesetz der Fall ist.
Folgen Sie also der Mehrheit!