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von Rotz Christoph · Nationalrat · 2010-09-29

von Rotz Christoph · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-29

Wortprotokoll

Sie haben bereits am letzten Donnerstag Eintreten auf das vorliegende Postorganisationsgesetz beschlossen und damit einen ersten Schritt gemacht, um unserer Post eine neue Rechtsform zu geben. Bei Artikel 2 geht es nun um diese neue Rechtsform der Post, welche seit 1898 als öffentlich-rechtliche Anstalt konzipiert ist.

Mit dem Postorganisationsgesetz wollen der Bundesrat, der Ständerat und die Mehrheit Ihrer Kommission die Post als spezialrechtliche Aktiengesellschaft ausgestalten. Mit dieser neuen Rechtsform bekommt die Post unternehmerische Freiheiten, um sich im Interesse unserer Bevölkerung auf dem Markt zu gleichen Bedingungen gegen ihre Mitbewerber behaupten zu können. Aufgrund veränderter Kundenbedürfnisse und neuer Technologien soll die Post den notwendigen Handlungsspielraum erhalten, damit sie sich auf dem Markt als wichtigste und starke Anbieterin im Dienstleistungsbereich positionieren kann.

Die Minderheit Pedrina will die Post nicht in eine Aktiengesellschaft umwandeln, sondern als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt belassen. Da auch alle anderen öffentlichen Unternehmungen im Infrastrukturbereich - die Swisscom, die SBB und die Skyguide - als Aktiengesellschaft im Besitz des Bundes sind, macht die Umwandlung unserer Post zu einer Post AG aber Sinn. Für die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft spricht auch, dass die Post als öffentlich-rechtliche Anstalt schon heute praktisch wie eine Aktiengesellschaft ausgestaltet ist und die Unterschiede tatsächlich nur noch klein sind.

Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, bei Artikel 2 der Mehrheit zu folgen und der Post die gleiche Unternehmensrechtsform wie den SBB und der Swisscom zu geben, sie also zur Schweizerischen Post AG zu machen.

Der Bund soll jedoch die stimmen- und kapitalmässige Aktienmehrheit der Post AG behalten, wie es in Artikel 6 vorgesehen ist. So hat der Bund den notwendigen Einfluss auf die Strategie und auf die künftige Ausrichtung der Post. In Artikel 6 will die Minderheit Simoneschi-Cortesi eine fixe Beteiligung des Bundes von 100 Prozent an der Post AG zementieren. Gemäss Fassung von Bundesrat und Ständerat sowie der Mehrheit Ihrer Kommission hält der Bund die Mehrheit der Stimmen und des Kapitals an der Post. Es macht keinen Sinn, dem Bund per Gesetz 100 Prozent der Aktien zuzuschreiben. Ich bitte Sie deshalb, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Die Frage der Mehrheitsbeteiligung stellt sich auch im Zusammenhang mit der neuen Tochtergesellschaft, der Postfinance AG, welche aus dem Konzernbereich der Post herausgelöst wird und ebenfalls zu einer eigenen Aktiengesellschaft ausgestaltet wird. Eine Minderheit will auch in Artikel 14 festlegen, dass die Post AG über sämtliche Stimmen und Aktien der Postfinance AG verfügt. Ich bitte Sie, auch hier die Mehrheit zu unterstützen, damit zwar die Aktienmehrheit bestehen bleibt, aber eben nur die Mehrheit, nicht zu 100 Prozent.

Der Antrag der Minderheit Pedrina zu Artikel 3a wird ja vermutlich zurückgezogen. Wir sind auch klar der Meinung, dass die Postfinance AG der Finma zu unterstellen ist. Der Bundesrat hat diese Unterstellung bereits vorbereitet; sobald die Umwandlung vollzogen ist, soll die Postfinance tatsächlich der Finma unterstellt werden. Dieses Anliegen ist im Entwurf des Bundesrates in Artikel 14 enthalten, weshalb der Antrag der Minderheit Pedrina auf einen neuen Artikel 3a so oder so abgelehnt werden kann.

Auch wenn die Post zu einer Aktiengesellschaft wird und damit zum notwendigen unternehmerischen Handlungsspielraum kommt, vertritt die SVP-Fraktion die Meinung, dass sich die Post auf ihr Kerngeschäft im Inland zu konzentrieren hat und sich auch mit der neuen Rechtsform primär als wichtigster Service-public-Anbieter auf dem Markt zu engagieren hat.

In Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, beim Postorganisationsgesetz alle angesprochenen Minderheitsanträge abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.