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Hutter Markus · Nationalrat · 2010-09-29

Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-29

Wortprotokoll

Bei meinem Minderheitsantrag geht es um ein auch Ihnen schon bekanntes Thema, nämlich um den Marktzugang. Es geht letztlich um den Zugang zu den entscheidenden Dienstleistungen, welche ein marktbeherrschender oder sogar teilmonopolistischer Anbieter eben sonst auf sich allein beschränkt. Es geht darum, dass die Post im Gegenzug zu dieser Öffnung, im Gegenzug zu dieser Flexibilisierung, im Gegenzug zu dieser Umwandlung in eine Aktiengesellschaft anderen Anbietern von Postdiensten und Finanzdienstleistungen gegen Entgelt den diskriminierungsfreien Zugang zu ihren Teilleistungen und Infrastrukturen gewährt. Dazu gehören die Annahme bei den Poststellen, auch der Transport, die Sortierung, die Hauszustellung und das Postfach. Kommt unter den Parteien in dieser Frage keine Einigung zustande, können diese die Postcom als Schiedsinstanz anrufen.

Die Öffnung des Postmarktes und damit jetzt auch hier die höhere Flexibilisierung im Bereich des Postorganisationsgesetzes, bringen auch die Pflicht mit sich, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und allen Marktteilnehmenden gleich lange Spiesse zu verschaffen. Dieser Wettbewerb kann nur funktionieren, wenn der diskriminierungsfreie Zugang zu den Dienstleistungen - der in meinem Minderheitsantrag zu Artikel 3 Absatz 5 gefordert wird - auch Privaten oder Dritten gewährt wird; selbstverständlich gegen Entgelt.

Ich möchte nochmals daran erinnern, dass dieses Netz nicht Eigentum der Post ist. Vielmehr handelt es sich um Volksvermögen, das aufgrund eines Grundversorgungsauftrags erarbeitet werden konnte, das aber allen Marktteilnehmern zur Verfügung stehen muss. Wenn die Post eine Aktiengesellschaft wird, sollte das Poststellennetz im Gegenzug eben auch anderen Finanz- und Postdienstleistern zur Verfügung stehen. Die Schweiz ist meines Wissens das einzige Land, das die Finanzdienstleistungen in einem Grundversorgungsauftrag erfasst - die Schweiz, die ja nicht unbedingt schlecht mit privaten Banken ausgerüstet ist, bis hin zu kleinen, abgelegenen Regionen. Trotzdem ist das hier eine einzigartige Situation, die aufgrund des gesetzlichen Grundversorgungsauftrages besteht.

Eine Abspaltung in eine Aktiengesellschaft ist nicht nachvollziehbar, wenn nicht im Gegenzug die Infrastrukturen und die Teilleistungen auch von anderen Anbietern gegen Entgelt genutzt werden können. Ich möchte daran erinnern, dass das sehr viele Vorteile hat, nicht zuletzt für die Kundinnen und Kunden, indem daraus eine breitere Auswahl an Dienstleistungen resultiert. Die Marktöffnung beinhaltet - im Gegensatz zu dem, was behauptet wird - die Garantie, dass die Poststellen bestehen bleiben, indem die Post gestärkt wird. Nehmen Sie das Beispiel des Paketmarktes: Die Post hatte 1985 ein Defizit in der Grössenordnung von 400 Millionen Franken. Sie hat es im Postpaketmarkt aber sehr gut gemacht und kann dort heute, aufgrund der Möglichkeit und der Fähigkeit, im Wettbewerb zu bestehen, sehr grosse Überschüsse vorweisen.

Gerade deshalb gilt: Wenn wir die Poststellen erhalten wollen, müssen wir dafür sorgen, dass zusätzliche Anbieter diese Infrastrukturen benützen können, damit mehr Umsatz und mehr Nutzen für die Kunden generiert werden, abgesehen davon, dass eine solche Öffnung auch für die Post [PAGE 1567] attraktiv ist, denn sie kann damit bei externen Anbietern höhere Preise realisieren.

Ich bitte Sie aus all diesen Gründen, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen - vor allem auch, um Stimmigkeit mit der Öffnung zu schaffen, wie sie im Postorganisationsgesetz vorgesehen ist.