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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2001-03-08

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-03-08

Wortprotokoll

Ich bin über die schwerwiegenden Vorwürfe von Herrn Gentil doch etwas erstaunt und möchte versuchen, ihm von den Kommissionsarbeiten her zu antworten: Die Kommission hat sich wirklich bemüht, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten; das anerkennen Sie ja auch. Sie hat sich bemüht, Brücken zu bauen. Wir haben in der Kommission auch über Alternativen diskutiert. Ich hatte von den Kommissionsarbeiten her nicht den Eindruck - wirklich nicht, das möchte ich deutlich sagen! -, dass der Gegenvorschlag an der Verwaltung gescheitert ist. Gescheitert ist der Gegenvorschlag an der Opposition im Vernehmlassungsverfahren. Diese Opposition war nach meinem [PAGE 49] Verständnis grundsätzlicher Art. Es ging nicht nur um die Frage, ob man allenfalls den Gegenvorschlag noch etwas verändern könnte, um eine Mehrheit zu finden. Die Ablehnung ging sehr viel tiefer. Selbstverständlich lag sie auch darin begründet, dass die Auffassungen über das Mobilitätsverhalten auseinander gehen.

Ich möchte - vielleicht etwas überspitzt - Herrn Gentil noch einmal antworten: Es ist nicht verboten, autofreie Sonntage durchzuführen. Jeder Bürger und jede Bürgerin in diesem Land darf das tun, aber nicht auf Befehl des Staates. Der Staat kann höchstens Voraussetzungen, Randbedingungen schaffen - mehr nicht.

Es ist doch bedeutsam - der Kommissionspräsident hat bereits darauf hingewiesen -, dass die berühmten Vorbilder aus dem Ausland Beispiele mit regionalem oder sogar lokalem Charakter sind. Ebenso ist die Europäische Charta als Summe von Einzelveranstaltungen aufgebaut, nicht als flächendeckender, nicht als landesweiter Versuch. Das ist, glaube ich, ganz wichtig. Es ist so - das haben die Initianten auch anerkannt -, dass an sich - horribile dictu - der Bundesrat nach heutigem Recht auf dem Verordnungswege derartige Sonntagsfahrverbote bereits anordnen könnte. Darum haben die Initianten auch gesagt, im Grunde genommen sei ihr Anliegen vielleicht nicht verfassungswürdig. Es geht um eine Verordnung des Bundesrates, und die Verfassung würde dann eigentlich einen Auftrag an den Bundesrat enthalten, eine Verordnungskompetenz zu brauchen. Das ist, politisch gesehen, die Aussage der Initiative, und das, scheint mir, ginge doch zu weit: autofreie Sonntage ja, aber nicht auf Befehl des Staates!

Worin liegen nun diese grundsätzlichen Bedenken? Mindestens in drei Punkten möchte ich sie noch einmal anführen und versuchen, auch Kollege Gentil in diesem Punkt zu überzeugen, umso mehr, als er sich in seinem Votum sehr offen präsentiert hat:

1. Der Ansatz ist undifferenziert.

2. Der Ansatz ist mit riesigen Umsetzungsproblemen belastet.

3. Der Ansatz ist aus Sicht der Demokratie fragwürdig.

Zum ersten Punkt; ich erwähne nur einige wenige Punkte, die noch nicht genannt worden sind: Ich glaube, zum Vorwurf, die Lösung sei undifferenziert, gehört, dass unsere Verkehrsorganisation föderalistisch aufgebaut ist. Sie ist weitgehend in die Hand der Kantone und in den Kantonen weitgehend in die Hand der Gemeinden gelegt. Die Gemeinden beschliessen, welchen Erschliessungsgrad sie haben. Die Gemeinden, teilweise die Kantone, bestimmen, wo öffentlicher Verkehr herrschen soll und wo nicht. Denken Sie auch an die Dimension des Tourismus.

Zum zweiten Punkt, den Durchsetzungsproblemen: Man müsste einen Berg von Durchsetzungsproblemen in Kauf nehmen, statt Erlebnistage - schon gar ungestörte - geniessen zu können. Die Initiative ist zu wenig zielgerichtet. Wenn wir heute an die schönen Erinnerungen der älteren Generation an das Jahr 1973 anknüpfen: Damals war die Lage anders. Bedingt durch die Erdölkrise war die Akzeptanz da. Wenn wir an die Verhältnisse in den italienischen Städten erinnern: Dort ist die Lage ebenfalls eine andere. Es geht um die akute Luftverschmutzung, welche ganz automatisch zur Akzeptanz führt. Man stelle sich vor, was für einen Aufwand die Durchsetzung verursachen würde: Ordnungsbussen, Ausnahmebewilligungen, Rechtsschutzverfahren, die in grosser Zahl und in kurzer Frist erledigt werden müssten. Und all die Ausnahmen!

Hierin liegt auch das dritte Argument, das der Demokratie. Meines Erachtens wäre eine solche Lösung, eine derartige Ausnahmekompetenz, demokratisch und föderalistisch falsch. Im Sinne der Verfassung müsste der Bundesrat "wichtige" Bestimmungen in einer Verordnung erlassen. Solche wichtigen Bestimmungen gehören normalerweise ins ordentliche Vernehmlassungs- und Gesetzgebungsverfahren, mit Zustimmung beider Räte und der Möglichkeit eines Referendums. Nur in wenigen Fällen, wo eben wegen der Handlungsfähigkeit des Landes eine andere Ordnung angemessen ist, etwa in der Aussenpolitik oder in der Frage des alpenquerenden Transitverkehrs, wollen wir solche wichtigen Bestimmungen direkt in der bundesrätlichen Verordnung sehen. Der Ansatz der Initiative ist somit verfassungspolitisch problematisch.

Denken Sie auch daran, dass die Feiertagsordnungen - diese Bettagsordnungen - in den Kantonen immer weniger Akzeptanz finden und schwer durchsetzbar sind.

Noch einmal, Herr Kollege Gentil: Es waren diese grundsätzlichen Bedenken, die zum Antrag der Kommission geführt hatten, nicht mangelnder Kooperationswille der Verwaltung.

Ich bitte Sie, die Volksinitiative dem Volk und den Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.