Lexipedia

Büttiker Rolf · Ständerat · 2001-03-08

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-03-08

Wortprotokoll

Ich hatte mich in der Kommission ursprünglich dafür eingesetzt, dass ein Gegenentwurf ausgearbeitet und als Härtetest in die Vernehmlassung gegeben wird. Aber diese Vernehmlassung hat gezeigt, dass wir nicht auf diesem Gleis weiterfahren können: 18 Kantone haben sich auch gegen einen Gegenentwurf ausgesprochen. Ich meine, dieses Resultat zeige, dass man auf diesem Weg nicht weitergehen kann - sonst müssen wir keine Vernehmlassungen mehr machen.

Das Resultat der Vernehmlassung zum Gegenentwurf hat aber auch deutlich gezeigt, dass es im Grunde genommen nicht um die Frage geht, ob die Volksinitiative oder ein allfälliger Gegenvorschlag unterstützt werden sollen. Die Unterschiede sind bloss gradueller Natur, denn es ist letztlich für die Problemstellung nicht entscheidend, ob wir in der Schweiz vier oder zwei autofreie Sonntage haben. Das möchte ich vor allem Herrn Gentil sagen. Man kann nicht sagen, bei zuerst vier und dann noch zwei autofreien Sonntagen seien die Probleme halbiert. Die Probleme bleiben bestehen, ob wir nun fünf autofreie Sonntage, vier, zwei oder einen solchen unterstützen. Die Frage lautet eben vielmehr, ob und aus welchen Gründen wir mit einer chirurgisch präzisen Massnahme in den eingespielten Ablauf einer dicht vernetzten und auf freier Mobilität beruhenden Gesellschaft eingreifen wollen.

Die Annahme der Initiative oder eines Gegenentwurfes würde für die individuelle Mobilität, die gerade an Sonntagen gerne ausgelebt wird, einen spürbaren und zwangsweisen Einschnitt bedeuten.

Herr Pfisterer hat es bereits gesagt: Mit zeitlich und örtlich begrenzten Fahrverboten gibt es positive Erfahrungen, das ist durchaus zuzugeben. Diese haben sich in kleinräumigen Gebieten, Strassenzügen, Quartieren, Altstädten durchaus bewährt, das schreibt der Bundesrat auch in der Botschaft. Neu an der Initiative ist nun aber, dass der Individualverkehr flächendeckend im ganzen Land lahm gelegt werden soll.

Bemerkenswert ist auch - das möchte ich vor allem Herrn Gentil sagen -, dass die Forderung nach einer Einschränkung der Mobilität gerade in dem Moment erhoben wird, da die Schweiz nach Annahme der bilateralen Verträge die Strassen für Europa öffnet. Diese Dimension verlangt nach einer Betrachtungsweise von einer höheren Warte aus, insbesondere unter Berücksichtigung der verkehrsmässigen Verflechtung und der gegenseitigen Abhängigkeit zwischen der Schweiz und Europa. Kleinräumiges Denken im Sinne einer Betroffenheitsbewegung ist hier, gerade an diesem Beispiel, fehl am Platz. Ob wir es wahrhaben wollen oder nicht: bei den gegenwärtigen Lebens- und Arbeitsbedingungen sind wir auf eine hohe Mobilität geradezu angewiesen. Sogar die Pflege von sozialen Kontakten ist davon abhängig. Der öffentliche Verkehr ist niemals in der Lage, für die notwendig werdenden Ersatztransportkapazitäten zu sorgen. Was sich in kleinräumigen Verhältnissen, zum Beispiel in Wohnquartieren, durchaus bewährt hat, kann nicht ohne weiteres auf die Situation in grossräumigen Gebieten übertragen werden. Die bisherigen Erfahrungen haben nämlich durchaus gezeigt, dass das Instrument des Totalfahrverbotes praktisch nur auf überschaubare, kleinräumige Verhältnisse wirksam angewendet werden kann. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, an vier oder zwei Tagen pro Jahr die Landesgrenzen einfach dichtzumachen. Ein solches [PAGE 50] Vorgehen im Alleingang würde weit mehr Schaden anrichten als Nutzen bringen. Denn im übrigen Europa wäre die politische Akzeptanz für autofreie Sonntage in der Schweiz zu Recht nicht vorhanden; damit wären negative Auswirkungen und Folgen für die Schweiz als Touristen- und Reiseland ernsthaft zu befürchten.

Ich bin zudem davon überzeugt - ich habe auch mit Vertretern meines Kantons darüber gesprochen -, dass mit dem Vollzug von autofreien Sonntagen ein enormer Verwaltungsaufwand verbunden wäre, ganz abgesehen vom Aufwand, den die Polizei zur Durchsetzung eines Fahrverbotes unverhältnismässig erbringen müsste. Ob der Bürger und die Bürgerin die Strasse zurückerobern und gefahrlos anderweitig nutzen könnten, müssen wir in Anbetracht der zu erwartenden grossen Anzahl an Ausnahmebewilligungen infrage stellen. Ein umfangreicher Ausnahmenkatalog ist die zwingende Folge eines Fahrverbotes, da mit der Initiative ja keinerlei Einschränkungen des üblichen sonntäglichen Angebotes an Dienstleistungen verlangt werden.

Fazit: Es ist zuzugeben, dass bei der Beurteilung der Sonntags-Initiative die unterschiedliche Optik das Resultat bestimmt, denn in dieser Frage prallen zwei sich widersprechende Zielvorstellungen unserer Gesellschaft unversöhnlich aufeinander: die freie und grenzenlose individuelle Mobilität und der gleichzeitige Wunsch nach Verschonung von Verkehr und dessen Begleiterscheinungen.

Aus grundsätzlichen Überlegungen zu Freiheit und Selbstverantwortung bei der freien Wahl des Verkehrsmittels, wegen den voraussehbaren Vollzugsproblemen und den Schwierigkeiten an der Landesgrenze lehne ich die Sonntags-Initiative samt möglichen Gegenvorschlägen ab. Ich lehne sie aber vor allem auch deshalb ab, weil "staatlich verordnete Erlebnistage" in keiner Art und Weise die Lebensqualität erhöhen.

Im Übrigen muss ich Ihnen sagen, dass der Bundesrat in der Botschaft die Nachteile der Sonntags-Initiative fein säuberlich und sorgfältig aufgelistet hat. Dem ist nichts beizufügen. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die Probleme für vier autofreie Sonntage auch auf einen oder zwei autofreie Sonntage übertragen werden müssen. Die Nachteile bleiben dieselben, und deshalb gibt es keine andere Entscheidung, als die Sonntags-Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.