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Hutter Markus · Nationalrat · 2010-09-29

Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-29

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir, die Volksinitiative "für menschenfreundlichere Fahrzeuge" aus einer speziellen Warte zu beleuchten, nämlich aus derjenigen eines Direktbetroffenen, der nach der Annahme dieser Initiative die Zeche zu bezahlen hätte. Dabei geht es nicht allein um mein eigenes berufliches Schicksal, sondern auch um dasjenige meiner 65 Mitarbeiter und 11 Lehrlinge - und das ist nur mein eigenes Unternehmen, allen anderen rund 10 000 Garagen und Betrieben des schweizerischen Autogewerbes würde es genau gleich gehen.

Menschenfreundlich? Stellen Sie sich vor, Sie verkaufen seit langer Zeit Brillen, haben eine treue Kundschaft und vertreten erfolgreich hundert verschiedene Brillenmodelle. Stellen Sie sich vor, dass Sie nun von einem Tag auf den anderen von den hundert noch ganze drei dieser Brillenmodelle verkaufen dürfen, weil Ihnen Verfassung und Gesetz verbieten, die übrigen 97 Modelle zu importieren und zu verkaufen. Das bedeutet, selbst bei hervorragender Unternehmensführung, mit grosser Wahrscheinlichkeit das Ende Ihres Unternehmens, denn Sie können Ihre Kundschaft mit nur noch drei Modellen nicht erfolgreich bedienen.

Herr Kollege Geri Müller, ich habe den Eindruck, Sie haben die Botschaft des Bundesrates nicht gelesen. Sie können auf den Seiten 975 und 976 lesen, welche Auswirkungen die Initiative hätte: Es geht nicht um einen Zehntel der Fahrzeuge, sondern um mehr als vier Fünftel der Fahrzeuge; diese würden verboten. Es wäre ein Gebot der Ehrlichkeit, auf diese Tatsachen hinzuweisen, die auch in der Botschaft des Bundesrates enthalten sind.

Die Initiative ist über den damit verbundenen massiven Abbau von Arbeitsplätzen hinaus eine unausgegorene Mogelpackung, weil sie irreführend, willkürlich und unpraktikabel ist. Sie ist irreführend, weil sie zwar Offroader meint, aber bei Weitem nicht nur Geländewagen, sondern eigentlich alle Fahrzeuge umfasst, die als gefährlich oder umweltschädigend angesehen werden. Weil Energieeffizienz und ökologische Nachhaltigkeit keine Merkmale einer irgendwie definierten Fahrzeugkategorie sind, werden auch Limousinen, Kombis, Familienvans und Sportwagen ohne Unterschied von dieser Initiative erfasst und deren Import und künftiger Verkauf in der Schweiz werden pauschal verboten.

Die Initiative ist auch willkürlich, weil der Initiativtext ohne erkennbaren Zusammenhang verlangt, dass der Grenzwert für CO2 maximal 250 Gramm und für Feinstaub maximal 2,5 Milligramm Russpartikel pro gefahrenen Kilometer betragen darf. Haben Sie verstanden, dass das genau, exakt die Hälfte ist von Euro 2006? Die Hälfte! Und Euro 2006 greift 2013! Wir wollen also hier per Verfassung und Gesetz etwas vorschreiben, das in Europa im Jahr 2013 im doppelten Ausmass zu einer Norm erkoren wird. Der Bundesrat selbst weist darauf hin, dass die effektive Feinstaubbelastung heute weit unter dem gesetzlichen Grenzwert liegt. Die Initiative ändert diesbezüglich also nichts. Und die Regulierung betreffend Schutz von Fussgängern und Velofahrern ist bereits auf dem Weg, verschärft zu werden. [PAGE 1596]

Die Initiative ist auch unpraktikabel, weil sie einen nichtdurchsetzbaren Sonderfall Schweiz verlangt. Sie würde in einem Europa ohne Grenzen eine Kontrolle jedes unsere Grenzen überquerenden Fahrzeuges voraussetzen und würde darüber hinaus die Identifizierung, Prüfung und Bezeichnung jedes einzelnen Fahrzeuges zwecks Abklärung der Initiativtauglichkeit verlangen. Dass wir mit dieser Initiative auch internationale Verträge wie beispielsweise das Landverkehrsabkommen oder die WTO-Vereinbarung verletzen, sei nur nebenbei erwähnt.

Dabei setzt diese irreführende Initiative auch aus ökologischer Sicht ganz am falschen Ort an. Nicht Investitionen sind per Verfassung zu verbieten, sondern der Verbrauch ist zu besteuern - so, wie wir es heute in der Schweiz bereits tun, indem rund die Hälfte des Treibstoffpreises in die Staatskasse abgeliefert wird.

Aus diesen Gründen ersuche ich Sie, diese freiheitswidrige, sinnlose und enorm schädliche Volksinitiative abzulehnen und auf den unnötigen indirekten Gegenvorschlag nicht einzutreten.