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Schmidt Roberto · Nationalrat · 2010-09-30

Schmidt Roberto · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-30

Wortprotokoll

Frau Prelicz-Huber verlangt mit ihrer parlamentarischen Initiative, dass das Zivilgesetzbuch und das Raumplanungsgesetz so geändert werden, dass an jedem Schweizer See ein Fussweg direkt am Ufer gewährleistet ist und dass der Zugang zu öffentlichen Seeufern und Wasserläufen sichergestellt ist.

Die UREK Ihres Rates lehnt es mit 18 zu 8 Stimmen klar ab, der Initiative Folge zu geben, weil deren Umsetzung schwierig, in einzelnen Fällen gar unmöglich wäre, nicht zuletzt auch aus Sicherheitsgründen und weil sie beträchtliche Kosten für die Uferumgestaltung und die Entschädigung bei Enteignung mit sich brächte. Zudem will die Kommission nicht in die Kompetenz der Kantone eingreifen.

Die Initiantin hat durchaus Recht, dass der Zugang zu den Seeufern und Wasserläufen einem grossen Bedürfnis der Bevölkerung entspricht. Wer möchte nicht an einem heissen Sommertag seine Beine in einem Fluss abkühlen oder an einem Seeufer spazieren gehen? Die UREK-NR sieht trotzdem keinen Handlungsbedarf. Das geltende Raumplanungsgesetz sieht bereits heute vor, dass im Uferbereich keine neuen privaten Bauten erstellt und dass See- und Flussufer freigehalten und der öffentliche Zugang und die Begehung erleichtert werden sollen. Die Umsetzung dieses bundesrechtlichen Planungsgrundsatzes obliegt gemäss Bundesverfassung aber den Kantonen, und wir sollten uns hier davor hüten, allzu stark in die Kompetenz der Kantone im Bereich der Raumplanung einzugreifen.

Wir sind der Meinung, dass das heutige Recht durchaus sachgerechte Lösungen ermöglicht, wie das auch Frau Teuscher für den Kanton Bern gesagt hat. Es ist besser, wenn die direktbetroffenen kantonalen und kommunalen Behörden in Kenntnis der konkreten lokalen Verhältnisse die verschiedenen Interessen abwägen und Entscheide treffen. In mehreren Kantonen sind einschlägige Bestimmungen bereits verabschiedet worden. Wo noch Handlungsbedarf besteht - was durchaus möglich ist -, soll aber auf kantonaler und kommunaler Ebene interveniert werden, nicht hier auf Bundesebene.

Man darf auch nicht vergessen, dass der Zugang zu den Seeufern und Flussläufen in vielen Fällen technisch gar nicht möglich wäre oder finanziell sehr teuer käme. Ein grosser Teil der Ufer kann baulich gar nicht erschlossen werden oder liegt sogar in Naturschutzgebiet. Nicht vergessen dürfen wir auch die Sicherheit, denn im Berggebiet gibt es Wildbäche und Flüsse, deren Zugang man aus Sicherheitsgründen nicht ermöglichen darf. Ich kann Ihnen als Gemeindepräsident sagen, dass wir in den letzten Jahren in meiner Gemeinde Hunderttausende von Franken in ein Alarmsystem und in Absperrungen investiert haben, damit die Leute nicht ins Flussbett gehen, damit wir sie von den Flüssen fernhalten können. Es kann nicht sein, dass wir auf Bundesebene nun gerade das Gegenteil dessen machen und den Zugang fördern.

Die parlamentarische Initiative Prelicz-Huber verlangt den öffentlichen Zugang zu jedem Seeufer, mit Ausnahme der Naturschutzgebiete. Damit ist die Initiative sehr absolut formuliert. Die Kommission ist der Auffassung, dass es nicht notwendig sei, dass in der Schweiz jeder See und jeder Wasserlauf durch Wege erschlossen ist. Es ist zwar eine Tatsache, dass viele Uferzonen heute für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, weil sie privat genutzt werden. Die Initiantin erweckt aber unseres Erachtens zu Unrecht den Eindruck, dass alle Privateigentümer diese Uferzonen ohne wohlerworbene Rechte nutzen und dass sie diese Uferzonen quasi "gestohlen" hätten. Wir können davon ausgehen, dass das Privateigentum rechtens erworben wurde. Ein öffentlicher Zugang wäre der Auffassung der Mehrheit nach auch mit einer massiven Wertverminderung der Grundstücke verbunden, und es müssten viele Entschädigungen für die Rückzonung oder Enteignung bezahlt werden. Es besteht zudem durchaus ein öffentliches Interesse, auch Uferzonen vor der Bevölkerung zu schützen, und zwar aus Sicherheitsgründen oder um die Fauna und Flora vor allzu grossen Eingriffen zu bewahren.

Die Mehrheit beantragt Ihnen, der Initiative keine Folge zu geben.