preparatory:AB 113156
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-20
Wortprotokoll
Grundsätzlich ist der Nationalrat uns hier gefolgt und hat seine bisherige Position aufgegeben, darunter auch die zur Befristung bis zum 31. Dezember 2013. Unsere Kommission hat entschieden, hier eine neue Formulierung einzufügen und die Kompetenz zur Inkraftsetzung dem Bundesrat zu überlassen. Wegen der verschiedenen zeitlichen Verzögerungen bei der Beratung der Vorlage ist die Inkraftsetzung per 1. Januar 2011 sowohl aus referendumsrechtlichen als auch aus praktischen Gründen nicht mehr möglich. Im jetzigen Stadium der Beratung gibt es nur eine Möglichkeit, nämlich die Bestimmung, wie sie bisher vorgesehen ist, zu ändern.
Gemäss Artikel 89 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes braucht es für ein solches Rückkommen jedoch die Zustimmung beider Kommissionen. Die Schwesterkommission hätte diese Frage an ihrer Sitzung von Anfang September 2010 nochmals beraten können. Der Nationalrat jedoch hat keine Möglichkeit mehr, auf unseren Vorschlag einzugehen, weil er diese Vorlage bereits dreimal beraten hat. Deshalb braucht es sowieso eine Einigungskonferenz, damit beide Räte dem Vorgehen hinsichtlich Inkraftsetzung zustimmen können.
Ich beantrage Ihnen deshalb, das Inkrafttreten dem Bundesrat zu überlassen und der Fassung der Kommission zuzustimmen.