Pfisterer Thomas · Ständerat · 2001-03-14
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-03-14
Wortprotokoll
Eine erste Bemerkung zum Rückweisungsantrag: Gerade aufgrund der Kommissionsarbeit verstehe ich an sich den Wunsch von Kollege Plattner, dass in solchen Fällen ausnahmsweise ein schriftlicher Bericht vorliegen sollte. Das müssen wir sicher einmal generell diskutieren.
Eine zweite, jetzt materielle Bemerkung zu seinem Antrag: Herr Plattner sagt, der Entwurf zur Änderung des Finanzhaushaltgesetzes verstosse gegen die Verfassung. Mit diesem Argument habe ich etwas mehr Mühe. Ich meine auch, es sei durchaus eine ganz andere Position haltbar, auch das haben wir in der Kommission diskutiert. Wenn er sich heute auf den Konjunkturartikel der Bundesverfassung beruft, dann darf man ihm wahrscheinlich entgegenhalten, es gebe eben mehrere Bestimmungen, die der Gesetzentwurf zu berücksichtigen habe. Es gibt nicht nur Artikel 126 der Bundesverfassung, sondern eben auch den Konjunkturartikel 100 und noch andere Bestimmungen. Das ist ein durchaus normaler Vorgang. In solchen Situationen hat man eben abzuwägen, und in unserer Ordnung ist es Sache des Gesetzgebers, eine derartige Abwägung vorzunehmen, den Spielraum zu konkretisieren und auszufüllen. Dieser Spielraum ist meines Erachtens eingehalten worden. In der Argumentation von Herrn Plattner, so wie ich sie verstanden habe, ist nichts enthalten, was diese Argumentation entkräften könnte.
Zum Hauptargument, das Parlament verliere seine Stellung: Das ist tatsächlich auch für mich ein zentrales Argument, das habe ich bei anderer Gelegenheit schon unterstrichen. Auch aufgrund der Kommissionsarbeiten habe ich den Eindruck gewonnen, dass man nun wirklich sagen kann, das Parlament habe die Finanzpolitik nach wie vor im Griff. Die Vorlage bringt keine fundamentale neue Beschränkung. Wir müssen bezüglich des Finanzhaushaltes vom Ausgleichsziel ausgehen, das schon heute in der Verfassung steht. Das ist nichts Neues. Selbstverständlich stellen wir fest, dass dieses Ausgleichsziel schon lange in der Verfassung steht und dass es schwer ist, diese Bestimmung einzuhalten. Die Vorlage will die Chance zu einem mittelfristigen Ausgleich erhöhen, das - und nicht mehr - ist der Sinn dieses Mechanismus.
Das Parlament ist nach meinem Verständnis frei, mit einer gewissen Komplikation allerdings. Im Grunde genommen enthält das uns vorgeschlagene Paket - wenn ich es richtig verstanden habe - zwei Pfeiler:
Der Hauptpfeiler ist die Ausgleichspflicht über diesen Fonds. Der andere, vorgelagerte Pfeiler ist die Bestimmung des Ausgabenplafond. Wenn wir also die Frage beantworten wollen, wo das Parlament beschränkt werde, müssen wir diese beiden Pfeiler getrennt betrachten.
Beim ersten Pfeiler, beim Ausgabenplafond in Artikel 24a, ist das Parlament insofern frei, als es nach Artikel 24b - wenn auch mit qualifiziertem Mehr, so wie wir das von der Ausgabenbremse her kennen - ausweichen kann. Dieses qualifizierte Mehr ist eine zusätzliche Hürde, aber nicht mehr. Im Gegenteil: In Artikel 24c Absatz 2 ist ein Mechanismus zum automatischen, nachträglichen Schutz vor Fehleinschätzungen durch Bundesrat und Verwaltung vorgesehen; also gibt es beim Ausgabenplafond keine völlig neuen Beschränkungen.
Zur Ausgleichspflicht: Zum Ersten ist jedenfalls gemäss Antrag der Kommission in Artikel 24d Absatz 1 der Überschuss gar nicht unterstellt. Zum Ausgleich erhält das Parlament laut Artikel 24e Absatz 1 Buchstabe b zum Zweiten bloss Anträge des Bundesrates und hat die Pflicht zu entscheiden. Aber diese Pflicht tragen wir ja wohl ohnehin schon mit. Kritisch dürfte allein der letzte Halbsatz in Artikel 24e Absatz 3 sein, das ist richtig. Aber auch dort untersteht das Parlament keiner Frist, es untersteht, wie der Kommissionspräsident gesagt hat, keiner Verpflichtung zu irgendeiner inhaltlichen Wahl. Schliesslich gibt es keine Sanktion, wenn sich das Parlament über diese Bestimmung hinwegsetzt; es gibt lediglich die politische Diskussion. Man kann dem Parlament vorwerfen, es habe die Ausgleichspflicht verletzt. Aber den Vorwurf, man schiebe sich politisch den schwarzen Peter zu, kann man natürlich bereits heute erheben.
Ich verstehe die Bedenken, die vor allem die Herren Gentil und Marty Dick vorgetragen haben. Sie sind theoretisch durchaus richtig, das will ich anerkennen. Aber wenn wir die Realität berücksichtigen wollen, müssen gerade wir im Parlament das Recht haben, auch einmal kurzfristig erhebliche Mittel in irgendeine Aktion zu investieren - ich erinnere Sie an das Waldsterben, an den Sturm Lothar. Solche kurzfristigen Aktionen müssen wir machen können. Gerade wenn wir dieses Recht haben wollen, müssen wir irgendwie auf einen mittel- oder langfristig tragbaren Weg zurückfinden. An diesen Realitätssinn hat Kollege Epiney deutlich appelliert. Anders ausgedrückt: Finanzpolitik betreiben wir nicht nur am 1. August, sondern vom 2. August bis zum 31. Juli - darüber sind wir uns im Klaren. Zickzackkurs ist das Leben, das Normale, ist fundamental human. Das ist auch liberal, Herr Merz, das gehört genauso zum Liberalismus, darin sind wir uns sicher einig. Diesen Spielraum müssen wir haben; wir müssen aber auch den Weg zurückfinden können.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten. Ich habe Mühe, mir vorzustellen, dass eine Rückweisung an die Kommission zu einem anderen Ergebnis führen könnte.