preparatory:AB 113588
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-01
Wortprotokoll
Ich habe zwei Minderheitsanträge zu vertreten, den einen zur Eidgenössischen Steuerverwaltung respektive zur Steuergerechtigkeit und den zweiten zum Teuerungsausgleich für die Rentnerinnen und Rentner.
Zur Eidgenössischen Steuerverwaltung: Die Schweiz pflegt eine Steuerkultur des Vertrauens. Die Steuerverwaltung steht den Unternehmen beratend zur Seite, und die Wirtschaft schätzt diese Dienstleistungen; die Nachfrage ist gross. Dennoch wurden in den letzten zehn Jahren bei der Steuerverwaltung hundert Stellen gestrichen - trotz Mehraufwand und Steuerrevisionen, die mehr Personal erfordern würden; trotz massiver Zunahme der Firmenzahl, mit Firmen, die immer komplexere Strukturen haben, mit Firmen, die eine immer kürzere Lebensdauer haben; trotz der häufigen Umstrukturierungen und Firmenübernahmen; trotz des [PAGE 1758] Mehraufwands mit Optionsrechten und Derivatkonstrukten; trotz der Mehrwertsteuer, die zwar eine Vereinfachung verspricht, aber mehr Personalressourcen verlangt.
Um sparen zu können, baut das Amt vor allem bei den Kontrollen ab. Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf erklärte uns, das sei keine Kernaufgabe der Steuerverwaltung. Handkehrum beklagt aber der Gesamtbundesrat in einer Motionsantwort die erheblichen Einnahmenverluste, weil zu wenig Steuerinspektorinnen und Steuerinspektoren eingesetzt würden. Im internationalen Vergleich hat die Schweiz eh schon eine tiefe Kontrolldichte; diese wird laufend reduziert. So soll bei der Mehrwertsteuer die Kontrolle von aktuell, statistisch gesehen, alle 33 Jahre auf alle 35 Jahre ausgedehnt werden. Das Kontrollintervall bei der Verrechnungssteuer beträgt sage und schreibe 100 Jahre - darauf möchte ich Sie gerne aufmerksam machen -, obwohl hier jede Person mehr in der Inspektion jährlich 5 Millionen Franken an Einnahmen bringen würde. Wo bleibt da die Steuergerechtigkeit?
Unser Antrag ist moderat. Damit wollen wir wenigstens etwas: Damit soll die Kontrollperiodizität bei der Mehrwertsteuer nicht auf 35 Jahre erhöht, sondern wenigstens bei 33 Jahren belassen werden. Die SP-Fraktion und die Minderheit beantragen Ihnen deshalb 1,3 Millionen Franken für mehr Personal in der Steuerverwaltung. Das bringt unter dem Strich Mehreinnahmen in der Höhe von 5 Millionen pro Jahr. Wir bitten Sie, diesem Antrag zuzustimmen.
Nun komme ich zum zweiten Antrag, zum Antrag für den Teuerungsausgleich auf den Publica-Renten, für einen einmaligen Jahresbeitrag von 1000 Franken pro Rentnerin und Rentner. Sie müssen wissen, dass diese Menschen, die ja jahrelang treue Dienste für den Bund geleistet hatten, seit 2004 keinen Teuerungsausgleich mehr erhalten haben. Wenn man das rechnet, so kommt man auf eine Renteneinbusse von insgesamt 7 Prozent. Das ist bedeutend. Es bedeutet bei einer Durchschnittsrente von 4000 Franken - das ist die Realität -, dass diese Leute Monat für Monat 300 Franken weniger zum Leben haben, als ihnen eigentlich zustehen würde, und das nicht nur bei steigenden Krankenkassenprämien, sondern, seien Sie sich dessen bewusst, auch bei steigenden Gesundheitskosten, die im Alter einfach anfallen.
Die SP-Fraktion und die Kommissionsminderheit beantragen Ihnen, nun ein klares Zeichen zu setzen und einen einmaligen Jahresbeitrag von 1000 Franken pro Rente zu sprechen. Die Rentnerinnen und Rentner haben nämlich ihren Beitrag von 5 Prozent zur Sanierung der Publica inzwischen mit einer mittleren Jahresteuerung von 5,4 Prozent mehr als erfüllt. Der Teuerungsausgleich ist auch gesetzlich in dem Moment geschuldet.
Der Bundesrat sieht das zwar ein, argumentiert aber mit der ebenfalls grossen Belastung der Aktivgeneration. Wer aber Aktivgeneration und Rentner gegeneinander ausspielt, macht beide zu Verlierern. Das hat das Personal nicht verdient. Die Rentnerinnen und Rentner können nichts dafür, dass der Bund seine Beiträge über Jahre nicht voll in die Pensionskasse einbezahlt und auch beim Primatwechsel nicht für den vollen Ausgleich gesorgt hat, jedenfalls nicht für die Wertschwankungsreserve. Sie können nichts für die Börsenverluste, und sie haben keine Perspektiven auf irgendwelche Lohn- beziehungsweise Rentenerhöhungen.
Trotz gesetzlich gegebenem Anspruch will der Bundesrat nicht handeln. Er vertröstet einmal mehr auf später. Später, Frau Bundesrätin, das ist ein schwieriges Versprechen. Wer weiss, ob es angesichts der wirtschaftlichen Perspektiven je eingehalten werden kann? Jetzt steht der Bund finanziell gut da. Wir wissen nicht, wie es in dieser unsicheren Zeit in den nächsten Jahren sein wird. Da sagen wir im Interesse der Rentnerinnen und Rentner: lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.
Im Namen der SP-Fraktion und der Kommissionsminderheit bitte ich Sie darum, jetzt ein Zeichen zu setzen, jetzt eine einmalige Aufbesserung von 1000 Franken pro Rente zu beschliessen. Die Personen mit kleinen Renten, und die sind sehr zahlreich, sind darauf angewiesen. Setzen Sie ein Zeichen der Achtung, der Wertschätzung gegenüber unseren ehemaligen Bundesangestellten. Sie haben es mehr als verdient.