Vischer Daniel · Nationalrat · 2010-12-01
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2010-12-01
Wortprotokoll
Es hat lange gedauert, bis sich der Bundesrat auf Druck des Parlamentes zu dieser Lösung durchgerungen hat; es wurde ja bestritten, dass eine Abgeltung überhaupt nötig sei. Es ist richtig, dass sie nun über ein ordentliches Verfahren der Gesetzgebung, über diesen Bundesbeschluss, zustande kommt und nicht über eine [PAGE 1780] Freiwilligkeit der UBS, denn es ist schliesslich nicht in deren Ermessen, ob das gemacht wird oder nicht.
Ein Fehlschluss könnte indessen gezogen werden: Es gibt ja die "Too big to fail"-Problematik. Der Staat ist erpressbar, er muss oft handeln, wo er vielleicht gar nicht handeln möchte. Aber nicht jede Machenschaft eines "Too big to fail"-Betriebs zwingt den Staat tatsächlich zu handeln bzw. berechtigt ihn dazu! Das Vorgehen der UBS in den USA war verbrecherisch, das ist heute unbestritten, auch wenn die Hintergründe vielleicht noch nicht wirklich aufgearbeitet sind. Die Diskussion um eine PUK lässt grüssen.
Ich stelle nach wie vor infrage, dass der Bund immer klug und richtig gehandelt habe, als er sich in dieses Verfahren einmischte und die Interessen der UBS gewissermassen zu Interessen des Schweizer Staates machte. Das ist ja das, worum es bei der Abgeltung jetzt geht. Ich glaube, wir dürfen nicht falsch verstanden werden und den Eindruck erwecken, mit dieser Abgeltung sei auch die Koinzidenz zwischen dem Handeln des Schweizer Staates, des Bundes, und dem Handeln der UBS gewissermassen abgesegnet. Es ist eine Aufwandentschädigung, mehr aber nicht. Die UBS muss wissen, dass ihr Handeln nicht automatisch staatliches Handeln nach sich zieht; das wäre ein Fehlschluss für die Zukunft. Wir können ja nur hoffen, dass es sich nie rächt, dass diese ganze Geschichte nie wirklich aufgearbeitet worden ist.
Auch hier noch einmal: Die Frage nach einer PUK stellt sich heute nicht mehr, aber die Frage nach der Aufarbeitung. Was war im Einzelnen? War jeder Schritt des Bundesrates im Zusammenhang mit den Verfahren in den USA sinnvoll und richtig? Diese Fragen bleiben offen - unabhängig von der heutigen Beschlussfassung.