Maurer Ueli · Bundesrat · 2010-12-02
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2010-12-02
Wortprotokoll
Ich danke Ihnen für die grundsätzlichen Überlegungen, die Sie in dieses Rüstungsprogramm haben einfliessen lassen. Das Rüstungsprogramm bewegt sich in einem Spannungsfeld zwischen den Herausforderungen, die aus den bisherigen Reformen entstanden und noch zu bewältigen sind - Stichwort Mängelliste -, der Beschränkung der Mittel sowie dem Armeebericht, der die Weiterentwicklung der Armee aufzeigt und von Ihnen noch nicht behandelt worden ist. In diesem Spannungsfeld legt der Bundesrat ein Rüstungsprogramm vor, das weder die künftige Entwicklung präjudiziert noch die finanziellen Möglichkeiten allzu sehr strapaziert. Durch den Nichtentscheid beim Tiger-Teilersatz ist die Situation entstanden, dass keine fertigen Beschaffungsprojekte grösserer Tragweite vorliegen. Der Bundesrat legt Ihnen daher ein Rüstungsprogramm vor, das sich im Wesentlichen auf die Fahrzeuge beschränkt, die in einer WTO-Ausschreibung beschafft werden können und keine längere Beschaffungszeit bedingen.
Im langjährigen Schnitt betragen die Kosten für das Rüstungsprogramm 990 Millionen Franken. Wir legen Ihnen heute ein Rüstungsprogramm für insgesamt 651 Millionen Franken vor; die Kosten liegen diesmal also wesentlich tiefer. Dies ergibt sich durch die steigenden Unterhaltskosten der Armee: Weil die Armee im Alltag immer mehr kostet, steht weniger Geld für Investitionen zur Verfügung. Die steigenden Unterhaltskosten haben wesentlich mit teureren Rüstungsvorhaben der letzten Jahre zu tun, die sich jetzt im Betrieb auswirken. Der geringere Umfang des Rüstungsprogramms hängt aber auch damit zusammen, dass wir Ihnen im Hinblick auf eine mögliche Weiterentwicklung der Armee keine präjudiziellen Entscheide vorlegen möchten. Es stellen sich im Wesentlichen ja die folgenden Fragen: Ist das, was wir vorlegen, notwendig für die Armee? Ist es finanzierbar? Und ist es nicht präjudizierend für allfällige Entscheide, die Sie bei der Behandlung des Armeeberichtes fällen möchten?
Zum Rüstungsprogramm: Es enthält, das wurde bereits mehrmals erläutert, im Wesentlichen vier Positionen. Nicht bestritten ist die erste Position, die 31 Millionen Franken für das Jetpiloten-Ausbildungssystem PC-21. Da geht es um eine Ergänzung, die nötig ist, um die Jetpiloten ausbilden zu können. Mit dem PC-21 bieten wir eine kostengünstigere Möglichkeit in der Ausbildung. Das ist nicht bestritten. Ich gehe daher auf diese Beschaffung für 31 Millionen nicht näher ein.
Die zweite Position, der Hauptposten, sind 474 Millionen Franken für insgesamt rund 2500 Fahrzeuge. Diese Zahl, die wir mit dem Rüstungsprogramm vorlegen, mag erstaunen. Sie haben dabei aber zu berücksichtigen, dass die Armee rund 18 000 Spezialfahrzeuge besitzt, vom Lastwagen über Personentransporter bis hin zu Gabelstaplern und was weiss ich alles. Die 1500, die wir in diesem Bereich ersetzen möchten, entsprechen also etwa 8 Prozent des Fahrzeugbestandes. Es ist also zwar eine grosse Zahl, gemessen am Gesamtbestand der Armee aber eigentlich eine eher kleine.
Wir möchten mit diesen 1500 Fahrzeugen bisherige Fahrzeuge ersetzen, die 30- bis 45-jährig sind, also 30 bis 45 Jahre im Betrieb waren. Sie wurden mit den Rüstungsprogrammen zwischen 1968 und 1982 beschafft, und sie entsprechen nicht mehr den Umweltvorschriften. Das Wort "Euronormen" kann hier nicht angewendet werden, weil damals noch gar keine solchen Normen bestanden. Die rund 1500 Fahrzeuge, die wir ersetzen möchten, sind im Unterhalt recht teuer geworden, weil keine Ersatzteile mehr erhältlich sind. Man kann Lieferanten nicht über eine Dauer von 30 Jahren zur Lieferung von Ersatzteilen verpflichten. Wenn wir Ersatzteile für diese Fahrzeuge brauchen, muss sie - das ist im übertragenen Sinn gemeint - oft ein Kunsthandwerker herstellen. Die Fahrzeuge entsprechen auch nicht mehr den Sicherheitsvorschriften. Wir hatten Unfälle, auch mit tödlichem Ausgang, weil die Sicherheitsvorschriften nicht den neuen Anforderungen entsprechen und die Wehrmänner bei Transporten auf diesen Fahrzeugen nicht gesichert werden können.
Diese 1500 Fahrzeuge militärischer Art sind unseres Erachtens notwendig. Sie präjudizieren in keinem Fall eine kleinere Armee, weil sie etwa 10 Prozent der Fahrzeuge ersetzen, und diese werden auch in Zukunft gebraucht. Sie sind auch für die Ausbildung und die Transporte notwendig. Es sind Fahrzeuge, die im Alltag der Armee für die Ausbildung eine wesentliche Rolle spielen.
Zu diesen 1500 Spezialfahrzeugen kommen rund 1000 Personenwagen verschiedener Kategorien hinzu. Das VBS bewirtschaftet an Fahrzeugen etwa 6000 Personenwagen. Davon sind rund 40 Prozent im Dauereinsatz und fest zugeteilt für die Armee, und etwa 60 Prozent dieser Fahrzeuge befinden sich in einem Fahrzeugpool, werden dort entsprechend bewirtschaftet und verschiedenartig eingesetzt, einerseits für das VBS, für die Verwaltung des VBS, andererseits aber auch für die anderen Departemente; diesen Auftrag hat das VBS. Von diesem Gesamtpool von 6000 Personenwagen sollen jetzt 1000 ersetzt werden. Das entspricht auch einem eigentlich normalen Ersatz einer Fahrzeugflotte. Zudem fordert das die Eidgenössische Finanzkontrolle, die bemängelt, dass der Unterhalt der älteren Fahrzeuge zu teuer sei. Auch hier möchten wir den Stand, den das Parlament gegenüber der Privatwirtschaft in Bezug auf den Umweltschutz fordert, bei den eigenen Fahrzeugen grundsätzlich einhalten. Es geht hier darum, neue Fahrzeuge zu kaufen, die umweltfreundlicher und auch im Treibstoffverbrauch entsprechend kostengünstiger sind. Diese ganze neue [PAGE 1793] Fahrzeuggeneration ist im Rüstungsprogramm mit 474 Millionen Franken aufgeführt. Wir meinen, sie sei notwendig.
Es wurde bemängelt, dass das keine Rüstungsgüter sind. Es ist in der Tat so, dass Fahrzeuge, Personenwagen, in der Vergangenheit im Ersatzinvestitionsbudget aufgeführt wurden, das durch den Bundesrat allein verabschiedet wird. Ich bin der Meinung, dass das im Sinne der Transparenz durchaus hier Platz hat, damit Sie auch wissen, was mit dem Geld passiert, und sich dazu äussern können. Daher ist diese Position im Rüstungsprogramm aufgeführt.
Dann haben wir eine dritte Position, das sind die 24 Millionen Franken für einen Nachtragskredit zum Rüstungsprogramm 2005 zum leichten Transport- und Schulungshelikopter. Sie erinnern sich vielleicht an die Diskussion, die Sie 2005 führten: Man war der Meinung, der Preis für die Transporthelikopter sei zu hoch. Es wurde dann eine Spezialkommission eingesetzt, und der Rat kam zum Schluss, dass in diesem Kredit ein zusätzlicher Simulator für den Super Puma Platz haben müsste. Bei der Beschaffung hat sich nun herausgestellt, dass das nicht möglich ist. Wir haben den Simulator zum Super Puma gekauft, stellen jetzt aber fest, dass das Beschaffungsprogramm für den leichten Transporthelikopter nicht im Sinn der damaligen Botschaft möglich ist. Es braucht zusätzliche Kredite für die Funkausrüstung, die Navigation, zusätzliche Ersatzteile, das Antriebssystem, die Hydraulikanlage, damit die Helikopter auch vollumfänglich eingesetzt werden können.
Der Bundesrat hätte grundsätzlich auch die Möglichkeit gehabt, die 24 Millionen Franken, die wir hier beantragen, in den nächsten Jahren - bis 2015 - über das Ersatzbudget zu beschaffen. Ich war aber der Meinung, dass das eigentlich ein Nachtragskredit sei und dass es nicht Ihrem seinerzeitigen Beschluss entspricht. Ich ziehe es deshalb vor, Ihnen das transparent zu unterbreiten und einen Nachtragskredit von 24 Millionen Franken anzubegehren.
Die vierte Position dieses Rüstungsprogramms ist eine Zusatzbotschaft, die vom Ständerat gewünscht wurde. Sie haben es mehrmals gehört: Es geht hier um 122 Millionen Franken für 70 geschützte Mannschaftstransportfahrzeuge. Im Rüstungsprogramm 2008 haben Sie bereits 220 dieser Fahrzeuge bewilligt, es wurde darauf hingewiesen. Damals, in der Rüstungsbotschaft 2008, waren auch die 20 Fahrzeuge für Auslandeinsätze ausdrücklich ausgewiesen, Herr Lang. In der Zusatzbotschaft steht ausserdem, dass sie auch wieder eingesetzt werden könnten, aber der Bedarf für Auslandeinsätze ist damit grundsätzlich abgedeckt. Wir gehen davon aus, dass mit diesen 70 zusätzlichen Mannschaftstransportfahrzeugen rund 6 Infanteriebataillone zusätzlich ausgerüstet werden können.
Wir haben also diese vier Positionen: die Jetpiloten-Ausbildung, sie ist nicht bestritten; den Nachtragskredit von 24 Millionen Franken für die Helikopter, das ist eine Offenlegung; 474 Millionen Franken für 2500 Fahrzeuge, das ist bestritten, darauf werden wir noch kommen; und 122 Millionen Franken für die geschützten Mannschaftstransportfahrzeuge.
Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zu diesen Vorhaben generell: Mit dem Rüstungsprogramm sprechen Sie keine Budgetbeiträge, sondern Sie sprechen einen Verpflichtungskredit. Wenn Sie heute mehr sprechen, haben wir das in Zukunft einzuhalten. Sie erhöhen damit also nicht das Budget, sondern beschneiden eigentlich die Handlungsfreiheit in der Zukunft. Wenn Sie heute mehr beschliessen, müssen wir das auf die nächsten Budgets verteilen und können weniger neues Material kaufen. Der Bundesrat ist grundsätzlich der Meinung, dass dieses Rüstungsprogramm inklusive Zusatzbotschaft finanzierbar ist, dass es eine Rüstungsbeschaffung für eine kleinere Armee in Zukunft nicht präjudiziert und dass diese Rüstungsvorhaben für den Betrieb und den Alltag der Armee notwendig sind.
Ich bitte Sie, auf die Vorlagen einzutreten und ihnen zuzustimmen.