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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2010-12-06

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2010-12-06

Wortprotokoll

Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird bestraft. Dabei kommt nicht ausschliesslich der Tatbestand der sexuellen Handlungen mit Kindern, also Artikel 187 StGB, zur Anwendung. Sobald gegenüber dem Kind Gewalt angewendet oder es bedroht wird, liegt gleichzeitig sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung vor. Der Bundesrat hat im Rahmen der Vernehmlassung zur Harmonisierung der Strafrahmen auch bezüglich der Sexualdelikte Vorschläge unterbreitet. Im Anschluss an die Vernehmlassung wird er über das weitere Vorgehen befinden. Das wird auch eine Prüfung der Sexualdelikte, einschliesslich der sexuellen Handlungen mit Kindern, beinhalten.