Schelbert Louis · Nationalrat · 2010-12-06
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2010-12-06
Wortprotokoll
Die grosse Mehrheit der Fraktion der Grünen unterstützt den Antrag der Minderheit Hassler. Das Grundmotiv: Wir setzen uns für das Kulturgut Buch ein. Lesen und damit das Buch gehören zu den Grundkompetenzen unserer Kultur. Der Markt allein kann keine kulturelle Vielfalt hervorbringen, es braucht eine Politik zugunsten des Buchs und des Lesens. Die Förderung von Autoren, Verlagen und des Vertriebs über Buchhandlungen ist aus kulturpolitischer Warte von grosser Bedeutung. Das Mittel der Buchpreisbindung hilft mit zu verhindern, dass nur noch Bestseller und Massenprodukte den Weg in die Gestelle finden. Es ist auch im benachbarten Ausland anerkannt und bewährt. Wenn die Schweiz sich zur Buchpreisbindung bekennt, ist sie in guter Gesellschaft.
Das Erreichen dieser Ziele kann mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gut gelingen, wenn die Ausnahmen in Artikel 2 gemäss Antrag der Minderheit Hassler gestrichen werden. Die Fassung der Kommission sieht vor, dass der in- und ausländische Versand- und Internethandel von der Buchpreisbindung auszunehmen sei. Damit würde der Geltungsbereich des Gesetzes massiv eingeschränkt und der Wettbewerb unerhört verzerrt. Die Branche spricht von einer existenzbedrohenden Gefährdung des stationären Buchhandels. Die mit diesem Gesetz beabsichtigte Wirkung würde sich in ihr Gegenteil verkehren. Kunden könnten sich in den Buchhandlungen beraten lassen und ihr Exemplar dann via Internet günstiger erwerben. Das würde den Untergang der Branche einläuten, und das wollen wir natürlich nicht.
Nachteile, wenn auch in vermindertem Mass, ergäben sich auch aus der ursprünglichen Version des Nationalrates, die den inländischen Internethandel gegenüber dem ausländischen benachteiligt hätte. Davon sollten wir die Finger ebenfalls lassen. Der Einzelantrag Freysinger löst das Problem ebenfalls nicht, denn der integrale Internethandel sollte keine Ausnahme bilden.
Die unmögliche Ausnahmebestimmung kommt ursprünglich aus dem Ständerat. Ob er sich geirrt hat oder ob er mit einem Trick versuchte, zwar Ja zu einem Gesetz, aber Nein zu einem grossen Teil des erforderlichen Inhalts zu sagen, kann hier offenbleiben. Festzuhalten ist, dass er auf die Vorlage eingetreten ist und sich damit im Grundsatz für die Buchpreisbindung ausgesprochen hat. Der Alltag in Österreich oder Deutschland zeigt, dass die Buchpreisbindung bestens funktioniert, auch im Bereich des Internetbuchhandels. Sogar die gesetzlichen Bestimmungen der Zielländer zur Buchpreisbindung werden eingehalten. In der Praxis ist das also handhabbar.
Es ist in unseren Augen deshalb richtig, keine Rechtsungleichheiten zu schaffen. Es soll nicht zwischen Internet- und Nicht-Internetbuchhandel unterschieden werden, und es sollen keine Ausnahmen bezüglich grenzüberschreitend und nichtgrenzüberschreitend geschaffen werden. Die Ausnahmen, die der Ständerat eingebaut hat, sind zu streichen, und es sind auch keine neuen ins Gesetz aufzunehmen.
Für den Staat ergeben sich daraus keine Verpflichtungen und keine Probleme. Die Buchpreisbindung generell ist eine Regelung der Branche, sie kostet den Staat nichts. Sie nützt dem Buch, den Autoren, den Verlagen und dem Handel. Wenn sich Probleme rechtlicher Natur ergeben würden, wären sie Sache von Privaten, namentlich der betroffenen Verbände. Der Staat würde höchstens im Sinne eines Schiedsrichters eingeladen, den Streit zu schlichten oder zu entscheiden.
Wir bitten Sie, dem Antrag der Minderheit Hassler zuzustimmen.
Zum Antrag Rennwald: Diesen Einzelantrag können wir Grünen unterstützen. Vermutlich wird aktuell die langfristige Bedeutung der elektronischen Bücher überschätzt, aus Gründen der Rechtsgleichheit möchten wir aber trotzdem keine solche Ausnahme im Gesetz haben.
Wir bitten Sie wie gesagt, den Antrag der Minderheit Hassler zu unterstützen.