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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2010-12-08

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-08

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen mit der Minderheit, auf die Vorlage 3 der Aktienrechtsrevision nicht einzutreten und somit dem Ständerat zu folgen, und das aus formellen und materiellen Gründen.

Sie erinnern sich: Das neue Revisionsrecht ist seit dem 1. Januar 2008 in Kraft. Im Rahmen dieser Revision sind die Schwellenwerte, die zur ordentlichen Revision verpflichten, festgelegt worden. Es sind dies eine Bilanzsumme von 10 Millionen Franken, ein Umsatz von 20 Millionen Franken und/oder 50 Vollzeitstellen, wobei jeweils zwei dieser Werte erreicht werden müssen.

Sie haben nun in der Herbstsession diese Schwellenwerte auf 20 Millionen Franken Bilanzsumme, 40 Millionen Franken Umsatz und/oder 250 Vollzeitstellen angehoben. Handstreichartig haben Sie gleichzeitig beschlossen, diese Änderung aus der laufenden Revision herauszulösen und sie bereits auf den 1. Juli 2011 in Kraft zu setzen. Das ist, wie immer man sich zu diesen Schwellenwerten stellt, ein höchst unseriöses Verfahren. Zum einen ist unklar, ob die höheren Schwellenwerte, sollten sie denn eine Mehrheit finden, rückwirkend für das ganze Jahr 2011 gelten oder ob sie erst ab 2012 Wirkung entfalten; denn Übergangsbestimmungen wurden keine beschlossen. Des Weiteren ist mit diesem Vorgehen eine rechtzeitige und seriöse Beratung in beiden Räten praktisch gar nicht mehr möglich. Ferner sind - dies zum Materiellen - derart handstreichartige Gesetzesrevisionen, wie sie nun in diesem Rat Praxis werden, auch für die [PAGE 1902] Wirtschaft schädlich. Sie schaffen damit grosse Rechtsunsicherheit.

Zum Glück hat der Ständerat darauf besonnen und auch richtig reagiert: Er ist auf die Vorlage gar nicht eingetreten und hat damit das Geschäft materiell nicht behandelt. Der Ständerat hat zu Recht darauf hingewiesen, dass diese Frage seriös geprüft werden muss und allenfalls in der Vorlage 2, also in der laufenden Revision des Rechnungslegungsrechts, beurteilt werden soll.

Mit meinem Antrag bitte ich Sie um mehr Besonnenheit. Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage 3 nicht einzutreten und die auf den 1. Juli 2011 vorgesehene Inkraftsetzung nicht vorzunehmen.

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