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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2010-12-08

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-08

Wortprotokoll

Die Minderheit beantragt Ihnen eine Erweiterung des Rechnungslegungsrechtes, indem für global tätige Unternehmungen ein länderspezifisches Reporting verlangt wird. Es bringt mehr Transparenz in die Rechnungslegung, wenn die global tätigen Unternehmungen im Anhang zur Konzernrechnung länderspezifische Angaben machen müssen wie zum Beispiel zum Finanzergebnis, zum lokal erzielten Absatz, zu den jeweiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, zu den im Land bezahlten Abgaben usw.; Sie können die verlangten Angaben aus den Ziffern des Antrages entnehmen.

Das Begehren nach einem State-by-State-Reporting oder einem Country-by-Country-Reporting entspricht nicht nur einem langjährigen Anliegen der Entwicklungsorganisationen und Entwicklungsländer, sondern dient auch der Transparenz für die Investorinnen und Investoren und die Kapitaleigner. Warum ist das so wichtig? Ich verweise Sie hier auch auf ein entsprechendes Argumentarium der Schweizer Entwicklungsorganisationen, das Ihnen zugestellt worden ist und das die Gründe im Detail aufzeigt, warum wir mehr Transparenz schaffen sollten: Zum Ersten ist es ein [PAGE 1919] wirksames Mittel gegen die Steuervermeidungspraxis von Konzernen, welche ihren Abschlüssen verfälschte Transferpreise zugrunde legen und den wirtschaftlichen Erfolg in die Konzernzentrale zurückführen, statt ihn in den entsprechenden Ländern zu versteuern. Zum Zweiten ist es ein geeignetes Mittel zur Vermeidung von Korruption, indem eben Zahlungen in den jeweiligen Ländern sichtbar gemacht werden. Das gibt zum Dritten wesentliche Informationen über Zahlungsbeziehungen zwischen den Unternehmungen und den Regierungen, und das sind insbesondere für die Zivilgesellschaft wichtige Informationen.

Das Country-by-Country-Reporting ist beileibe nicht etwa eine exotische Forderung. Es ist darauf hinzuweisen, dass die USA bei den extrahierenden Gesellschaften, also zum Beispiel bei den Ölgesellschaften, ein solches länderspezifisches Reporting verlangen. Der Unterschied ist, dass die USA die wirtschaftliche Macht haben, das durchzusetzen, im Gegensatz zu den Ländern der Dritten Welt, die das eben nicht zu tun vermögen. Deswegen verlangen auch viele internationale Organisationen, wie zum Beispiel die Uno oder die OECD, die sich neu auch mit dem Anliegen beschäftigt, dass ein Country-by-Country-Reporting auch international als Standard festgelegt wird.

Ich bitte Sie deshalb, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen und die transnationalen Konzerne zu einem entsprechenden Reporting im Anhang ihrer Jahresrechnung zu verpflichten.