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Leuthard Doris · Bundesrat · 2010-12-13

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2010-12-13

Wortprotokoll

Per 1. Januar 2011 wird die Mehrwertsteuer bekanntlich um 0,4 Prozentpunkte auf 8 Prozent erhöht. Die Post verzichtet auf die Überwälzung dieser Steueranpassung auf die Kunden. Für vorsteuerabzugsberechtigte Geschäftskunden bedeutet dies eine Preissenkung im Umfang von jährlich 4 Millionen Franken. Zudem trägt die Post seit der Senkung des Briefmonopols auf 50 Gramm im Juli 2009 bereits jährliche Mehrwertsteuerkosten von rund 100 Millionen Franken, welche sie nicht auf die Kunden überwälzt; auch dies ist eine beträchtliche Preissenkung zugunsten der Geschäftskunden.

Die vorgesehenen Preismassnahmen und die Anträge der Post für Preisanpassungen im Monopolbereich haben indes keinen Zusammenhang mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer. Sie sind das Ergebnis einer alljährlichen Prüfung des Produktesortiments, wie soeben bezüglich der Frage Amstutz ausgeführt worden ist. Die Anträge im Monopolbereich würden zu Mehreinnahmen von rund 25 Millionen Franken führen; bei den Produkten ausserhalb des Monopols wären es Mehreinnahmen von 5 Millionen Franken. Schon betragsmässig ist ersichtlich, dass damit keine Kompensation des Verzichts auf die Mehrwertsteuerabwälzung von mehr als [PAGE 1969] 100 Millionen Franken bezweckt werden kann. Ausserdem möchte die Post mit ihren Anträgen im Monopolbereich den Vorgaben des geltenden Postgesetzes nachkommen, wonach Dienstleistungen und Produkte ihre Kosten decken sollen. Dies entspricht dem Grundsatz korrekter Kostenanlastung und hat wiederum mit der Frage der Mehrwertsteuererhöhung nichts zu tun. Ob die Anträge der Post berechtigt sind, wird das UVEK noch kritisch zu prüfen haben.

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