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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-12-13

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-12-13

Wortprotokoll

Der fiktive Vorsteuerabzug ersetzte per 1. Januar 2010 die Margenbesteuerung. Ausgehend von der Fiktion, dass jeder gebrauchte individualisierbare bewegliche Gegenstand schon einmal mit Mehrwertsteuer belastet worden ist und keine Doppelbelastung entstehen soll, kann beim Einkauf solcher Gegenstände der Vorsteuerabzug vorgenommen werden, auch wenn der Lieferant auf der Rechnung keine Steuer ausweist. Dies geschieht systembedingt jedoch auch dort, wo nachweislich nie eine Mehrwertsteuerbelastung gegeben war. Dies ist vor allem im Kunsthandel ein Problem und hängt unter anderem damit zusammen, dass der Künstler seine Werke steuerfrei ins Inland einführen und verkaufen kann. Die Gewährung des fiktiven Vorsteuerabzuges öffnet Raum für allerlei Geschäfte, mit denen auf absolut legale Art und Weise auf dem Zukauf von Kunstwerken, die nie oder nur in geringem Masse mit Mehrwertsteuer belastet waren, Vorsteuern geltend gemacht werden können. Dies führt zu einem Abfluss von Steuermitteln aus der Bundeskasse. Die hohen Preise im Kunsthandel schaffen zudem einen Anreiz für solche Transaktionen, dies im Unterschied zu den meisten anderen Branchen, die mit gebrauchten Gegenständen handeln.

Für die steuerpflichtigen Personen ist der fiktive Vorsteuerabzug einfacher in der Anwendung als die Margenbesteuerung. Zudem ergeben sich gegenüber der Margenbesteuerung auch finanzielle Vorteile, indem beispielsweise die Vorsteuer auf eingekauften Gegenständen auch abgezogen werden kann, wenn dieser Gegenstand mit Verlust weiterverkauft werden muss.

Der Aufwand für die Eidgenössische Steuerverwaltung dürfte leicht ansteigen, da sich Vorsteuerüberschüsse ergeben können, welche einer Überprüfung bedürfen. Bei der Margenbesteuerung war dies systembedingt nicht möglich. Für das Jahr 2010 schätzt die Eidgenössische Steuerverwaltung die Mindereinnahmen auf rund 40 Millionen Franken. Die jährlich wiederkehrenden Steuermindereinnahmen werden mittelfristig auf bis zu 90 Millionen Franken geschätzt. Ausgehend von den geschätzten Mindereinnahmen von 40 Millionen Franken im Jahr 2010, wird mit einer Zunahme von jährlich 10 Millionen Franken gerechnet, bis im Jahr 2015 der volle Schätzwert erreicht wird. Eine künftige Überprüfung dieser Schätzungen wird sich schwierig gestalten, da fiktive Vorsteuerabzüge im Abrechnungsformular nicht separat aufgeführt werden müssen. [PAGE 1961]

Der Bundesrat hat in seiner Antwort vom 12. Mai 2010 zur Motion Fässler 10.3161, "Kunstgegenstände sind keine Gebrauchtgegenstände", festgehalten, dass er das Anliegen der Motion unterstützt und bereit ist, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten vom Anwendungsbereich des fiktiven Vorsteuerabzugs auszuschliessen. Dafür will er bei Annahme der Motion dem Parlament eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes unterbreiten, die für den Handel mit Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten die Wiedereinführung der Margenbesteuerung vorsieht.