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Thanei Anita · Nationalrat · 2010-12-13

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-13

Wortprotokoll

Ich fordere mit meiner parlamentarischen Initiative eine ganz kleine Ergänzung in Artikel 271a OR. Dieser Artikel soll dahingehend ergänzt werden, dass eine Vermieterkündigung anfechtbar ist, wenn sie ausgesprochen wird, um von einer neuen Mieterschaft einen höheren Mietzins zu realisieren. Weshalb?

Kurz zur aktuellen Rechtslage: In Artikel 271 OR ist der Grundsatz enthalten, wonach Kündigungen im Mietrecht missbräuchlich sind, wenn sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen. In Artikel 271a OR sind exemplarisch einzelne Tatbestände von missbräuchlichen Vermieterkündigungen aufgeführt. So sind Kündigungen missbräuchlich, wenn sie ausgesprochen werden, um vom Mieter oder von der Mieterin einen höheren Mietzins zu verlangen. Ein Beispiel: Der Vermieter macht Frau Meier das Angebot, sie solle 400 Franken mehr bezahlen; wenn sie damit nicht einverstanden ist, erhält sie die Kündigung. Eine solche Kündigung ist missbräuchlich. Die Ratio Legis ist klar: Die Kündigung soll und darf kein Mittel sein, um eine Mietzinserhöhung durchzusetzen, und zwar unabhängig von der Frage, ob die Mietzinserhöhung berechtigt ist oder nicht. Gemäss Bundesgericht und dem klaren Willen des Gesetzgebers darf nie zum Mittel der Kündigung gegriffen werden, um eine Mietzinserhöhung oder eine andere Forderung zulasten der Mieterschaft durchzusetzen. Ein solches Vorgehen ist im Übrigen auch strafrechtlich verpönt.

Nun passiert auf dem Wohnungsmarkt etwas ganz anderes: Vermieter kündigen immer öfter langjährigen Mieterinnen und Mietern das Mietverhältnis, um die Wohnung teurer an eine neue Mieterschaft zu vermieten, vor allem in grossen Städten. Wie ist hier die Rechtslage respektive die Praxis des Bundesgerichtes? Das Bundesgericht erachtet solche Kündigungen als gültig, falls der Vermieter nachweisen kann, dass der von ihm geforderte neue Mietzins orts- und quartierüblich ist oder ihm keinen übersetzten Ertrag verschafft.

Die von einer solchen Kündigung betroffene Mieterschaft muss ein langwieriges Verfahren auf sich nehmen, um überhaupt herauszufinden, ob die Kündigung gültig ist oder nicht und ob sie ausziehen muss. In Zürich und Genf und weiteren urbanen Agglomerationen herrscht Wohnungs- und Mietzinsnot. Dieser Nachfrageüberhang ist ein Nährboden für solche Missbräuche. Immer häufiger werden gegenüber langjährigen Mieterinnen und Mietern solche Kündigungen ausgesprochen, um von einer neuen Mieterschaft einen höheren Mietzins zu verlangen. Besonders stossend, ja geradezu unerträglich ist es, dass insbesondere ältere Mieterinnen und Mieter betroffen sind, die seit ewig in ihrer Wohnung wohnen und auf dem freien Wohnungsmarkt keine Wohnung mehr finden werden.

Im Zusammenhang mit der erweiterten Personenfreizügigkeit hat sich dieses Problem noch akzentuiert. Die Einwanderung hat nicht nur die Nachfrage nach kostengünstigen Wohnungen verstärkt, sondern die Nachfrage generell, und sehr oft handelt es sich um zahlungskräftige Mieter und Mieterinnen, die den grösseren Verwaltungen entsprechende Angebote machen können. Der Missbrauch muss dort bekämpft werden, wo er geschieht. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Ich bitte Sie, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Ich möchte noch kurz zwei Argumente der Gegnerschaft aufnehmen. Es heisst immer wieder, es brauche für die Vermieter ein Notventil, weil während der Mietdauer strenge Anpassungsregeln für Mietzinserhöhungen bestünden. Das trifft so nicht zu. Während der Mietdauer ist es möglich, 40 Prozent der Teuerung und die Erhöhung der Hypozinsen als Kostensteigerungen auf die Mietzinse zu überwälzen. Bei den periodisch anfallenden Sanierungen kann der Vermieter 50 bis 70 Prozent der entsprechenden Kosten auf die Mietzinse überwälzen. Das ist mehr als genug. Überdies dauern die durchschnittlichen Mietverhältnisse höchstens sieben Jahre, weshalb es dieses Notventil nicht braucht.

Ich bitte Sie, zum Schutze der Familien und insbesondere der älteren Menschen meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.