Triponez Pierre · Nationalrat · 2010-12-14
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-14
Wortprotokoll
Im Namen einer starken Minderheit, der Minderheit II, empfehle und beantrage ich Ihnen, auf jede Quotenregelung zu verzichten und alle Anträge ausser selbstverständlich den meinigen abzulehnen: den Antrag der Mehrheit, welcher 1 Prozent ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verlangt, noch viel mehr den Einzelantrag Ingold, der 2 Prozent ab 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verlangt - man sieht schon, wie das vor sich geht - und erst recht den Antrag der Minderheit I, welcher 2 Prozent ab 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verlangt. Sagen Sie also Ja zum Minderheitsantrag II, zum Entwurf des Bundesrates und zum Beschluss des Ständerates.
Quoten fördern die Eingliederung bestimmter Personengruppen in keiner Art und Weise. Sie sind sogar kontraproduktiv. Quoten hat es immer wieder gegeben. Versuche zur Einführung von Quoten gibt es schon seit Jahrzehnten. Denken Sie an Frauenquoten, denken Sie an Ausländerquoten, denken Sie an Asylantenquoten, erinnern Sie sich an Strafentlassenenquoten, denken Sie an Arbeitslosenquoten, und denken Sie auch an Lehrlingsquoten, die in der Volksabstimmung - Stichwort: Lipa-Initiative -, die wir miteinander erlebt haben, vom Volk glücklicherweise in Bausch und Bogen verworfen worden sind.
Quoten sind sicher keine Lösung für die Integration in den Arbeitsmarkt. Ein Anstellungszwang über Quoten erinnert mich eher an Zwangsehen - das kann kaum zu einem guten Resultat führen. Glücklicherweise sind wir in der Schweiz seit 1848 von Quoten verschont geblieben.
Es gibt Erfahrungen; alle Erfahrungen - ich betone das hier -, welche im Ausland mit solchen Quoten gemacht worden sind, waren negativ. Das will man offenbar einfach nicht wahrhaben. Wir verlangten dazu in der SGK einen Bericht; es gibt einen solchen Bericht der OECD. Dieser Bericht ist vernichtend ausgefallen. Er hat aufgezeigt - ich übertreibe jetzt auch etwas -, dass praktisch überall dort, wo es Quoten für Behinderte gibt, die Integration schlechter ist als dort, wo es keine Quoten gibt und die Integration auf freiwilliger, guter Arbeit beruht. In den nordischen Ländern hat man auf die Einführung solcher Quoten verzichtet, in England hat man sie wieder abgeschafft, in Österreich wird jetzt über die Abschaffung diskutiert. Kein einziges Land hat positive Erfahrungen mit solchen Quoten gemacht - ich muss das noch einmal wiederholen -, also führen wir doch so etwas in unserem Land nicht ein!
Ich denke, dass die Wiedereingliederungsmassnahmen, die in den Absätzen 3 und 4 von Artikel 8a vorgesehen sind, der richtige Weg sind. Wir sind hier beim Kernpunkt der Revision 6a. Es soll auf der einen Seite alles getan werden, um den Weg für Menschen mit Rente zu ebnen, welche eine Anstellung suchen, welchen wieder eine Anstellung geboten werden soll. Auf der anderen Seite soll der Weg auch für Arbeitgeber geebnet werden, die bereit sind, mit solchen Personen einen Arbeitsvertrag abzuschliessen. Deshalb ist es ja so wichtig, dass solche Integrationsmassnahmen mehrmals ausgesprochen werden können und insgesamt länger als ein Jahr dauern dürfen. Es ist sogar so, dass versicherte Personen - beachten Sie einmal Absatz 4, der ja nicht bestritten ist - sowie deren Arbeitgeber noch während drei Jahren von der IV begleitet werden können, was am Schluss effektiv zum Erfolg führen sollte.
Ich bitte Sie dringend, der Minderheit II zu folgen und jegliche Quotenregelung abzulehnen.