Goll Christine · Nationalrat · 2010-12-14
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-14
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion beantragt Ihnen, am geltenden Recht festzuhalten. Weshalb?
1. Für uns steht der Datenschutz im Vordergrund. In der Kommission war es auch unbestritten, dass es sich um besonders geschützte Personendaten handelt, wenn es um Angaben zum Gesundheitszustand geht. Hier, bei diesen Artikeln, geht es konkret um ein Melderecht und eine Informationspflicht. Das heisst im Klartext: Die Krankenversicherer sollen neu eine Meldung an die IV machen dürfen, und die IV ist im Gegenzug verpflichtet, die Krankenversicherer über die eingeleiteten Massnahmen zu informieren. Das ist nicht nur absurd, sondern im höchsten Masse fahrlässig. Gerade weil es um sensible Informationen geht, darf der Datenschutz nicht weiter durchlöchert werden, zumal die neuen Bestimmungen für die Betroffenen keinerlei Verbesserung der Situation bedeuten. Im Gegenteil: Gerade das Integrationsziel könnte gefährdet sein, wenn der Arbeitgeber auf diesem Weg von gesundheitlichen Problemen seines Arbeitnehmers oder seiner Arbeitnehmerin erfährt.
2. Unter dem Aspekt des Datenschutzes ist es inakzeptabel, dass die Kommissionsmehrheit einen ausleuchtenden Bericht gerade auch zu dieser Frage verweigert hat. Eine qualifizierte Stellungnahme der Verwaltung zu den Auswirkungen dieser neuen Bestimmungen liegt nicht vor. Das zeugt genau vom Geist, der die gesamten Beratungen in der Kommission bisher geprägt hat, nämlich Verweigerung seriöser Abklärungen, Diskussionsverweigerung, Verschlechterung der bundesrätlichen Vorlage auf dem Rücken von Menschen mit Behinderungen und möglichst rasches Durchpeitschen einer weiteren unverantwortlichen Verschärfung der IV-Gesetzgebung.
3. Die hier zur Diskussion stehenden Anträge sind nicht das Produkt der bundesrätlichen Botschaft, sondern sie wurden von der bürgerlichen Mehrheit im Rahmen der Kommissionsberatungen in die Vorlage eingeführt. Gerade das eingliederungsorientierte Ziel wird damit nicht erreicht, im Gegenteil: Die neuen Bestimmungen gefährden die wirksamste Eingliederungsmassnahme, nämlich sämtliche Bemühungen, den bestehenden Arbeitsplatz für diese Menschen erhalten zu können. Stattdessen fördern die neuen Bestimmungen einzig das Denunziantentum.
4. Im geltenden Gesetz sind namentlich die Krankentaggeldversicherer aufgezählt, aber nicht explizit die Krankenversicherer. Und das ist kein Zufall; das wurde nämlich bereits im Rahmen der 5. IV-Revision diskutiert und bewusst so festgelegt. Weshalb jetzt grundsätzlich alle Krankenkassen nach Lust und Laune eine Meldung bei der IV machen sollen und im Gegenzug Informationen erhalten, ist nicht nachvollziehbar. Deshalb kann nur vermutet werden, dass es den Verfechterinnen und Verfechtern dieser neuen Gesetzesänderung, die übrigens nicht zufällig durch ihre Nähe zu den Kassen auffallen, nur darum gehen kann, medizinische Leistungen zu verweigern bzw. die Bezahlung von Leistungen und Massnahmen auf andere Sozialversicherungsträger zu verschieben.
Ich bitte Sie deshalb, am geltenden Recht festzuhalten.