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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2010-12-14

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2010-12-14

Wortprotokoll

Die IV-Revision 6a ist ein weiterer Schritt hin zum Ziel der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen ins Berufs- und Gesellschaftsleben; wir haben dies bereits mit der 4. und der 5. IV-Revision eingeleitet. Diese Schritte sind grundsätzlich richtig und auch nötig.

Die allermeisten Personen mit Behinderungen wollen arbeiten, wenn sie dies können. Da müssen wir aber auch die Voraussetzungen schaffen, damit dies möglich ist. Eine verstärkte Eingliederung ist aber auch aus finanziellen Gründen unausweichlich. Die in den letzten Jahrzehnten ausgesprochenen Renten sind kaum mehr finanzierbar. Darum ist es richtig, mit der 6. IV-Revision eine eingliederungsorientierte Rentenrevision vorzunehmen. Damit wird ein Paradigmenwechsel eingeleitet. Bisher hiess es: "einmal Rente, immer Rente". Neu gehen wir über zu einer Rente als Brücke zur Eingliederung. Wir dürfen uns aber auch nichts vormachen: Es ist ein anspruchsvoller Prozess. Man muss diesen Prozess behutsam angehen und mit Augenmass handeln. Es gilt immer zu bedenken, dass Menschen betroffen sind, die mit einem Handicap leben müssen und zu den schwachen Gliedern unserer Gesellschaft gehören. Schwierig wird die Beurteilung einer möglichen Eingliederung vor allem bei Personen mit unklaren Krankheitsbildern, wo eine klare organische Grundlage für die Krankheit fehlt. Dazu zählen z. B. schwere Persönlichkeitsstörungen oder Schizophrenien, deren Ursachen bis heute unbekannt sind.

Eine entscheidende Frage wird sein, ob die vorgesehene Eingliederung der 16 800 heutigen Rentenbezüger auf freiwilliger Basis möglich ist oder ob es dazu eine Quotenregelung braucht. In diesem Punkt möchte die BDP-Fraktion noch die Diskussion mit den Pro- und Kontra-Argumenten abwarten. Wichtig wird auf alle Fälle sein, dass Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger mit Eingliederungspotenzial durch persönliche Beratung und Begleitung auf eine Wiedereingliederung vorbereitet werden. Aber diese Überlegungen ändern nichts an der Tatsache, dass wir an diesem Weg grundsätzlich nicht vorbeikommen.

Einen weiteren Punkt der Revision bilden die Preissenkungen im Hilfsmittelbereich. Gegenwärtig sind die Kosten bei den Hilfsmitteln eindeutig zu hoch. In diesem Bereich muss mehr Wettbewerb zugelassen und gefördert werden. Die vorgesehenen Massnahmen in diesem Bereich sind ausdrücklich zu begrüssen. Die IV muss die Möglichkeit erhalten, günstigere Einkaufskonditionen für Hilfsmittel auszuhandeln. Das Sparpotenzial ist doch als recht hoch einzustufen.

Der neu vorgesehene Assistenzbeitrag ist ebenfalls sehr zu begrüssen. Der Assistenzbeitrag führt zu mehr Eigenverantwortung der behinderten Menschen. Mit der Einführung eines Assistenzbeitrages können viele behinderte Menschen zu Hause bleiben und sich unterstützen und pflegen lassen, statt in ein Heim eintreten zu müssen. Auch können sie ihr Leben selbstbestimmter gestalten und sich besser in die Gesellschaft und ins Berufsleben integrieren. Ein mehr als willkommener Nebeneffekt dieses Assistenzbeitrages sind die grossen Einsparungen, die damit in der IV-Rechnung erzielt werden; dieser Assistenzbeitrag hätte unserer Meinung nach eigentlich bereits viel früher eingeführt werden sollen.

Ebenfalls ein wichtiger Punkt der ganzen Vorlage ist die finanzielle Sanierung der IV. Es müssen jährlich rund 1,7 Milliarden Franken eingespart werden, damit die IV nachhaltig und langfristig wieder eine ausgeglichene Rechnung ausweisen kann. In diesem Zusammenhang scheint es uns wichtig, dass der Anteil des Bundes nicht ganz von den laufenden Ausgaben der Versicherung entkoppelt wird, sondern dass ein minimaler Anteil des Bundes sichergestellt wird, wie dies die Kommission vorsieht.

Insgesamt betrachtet die BDP-Fraktion die vorliegende Revision als gut und notwendig; sie muss aber mit der nötigen Sorgfalt und mit Augenmass umgesetzt werden. Die Massnahmen dieser Revision treffen Mitmenschen mit Behinderungen, die nicht zu den Bevorteilten unserer Gesellschaft gehören; das dürfen wir bei der Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen nicht vergessen.

Die BDP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten und auch den Rückweisungsantrag ablehnen. Wir bitten Sie, dasselbe zu tun.