Leuthard Doris · Bundesrat · 2010-12-15
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2010-12-15
Wortprotokoll
Nachdem ich vorher kritisiert habe, kann ich jetzt danken: Alle Voten waren faktisch richtig, ich kann mich entsprechend kurzfassen. Es ist so, dass das Geschäft effektiv eine Folge des Luftfahrtberichtes und der Verfassungsänderung ist. Es geht um eine konsequente Umsetzung und um die künftige Verwendung der Mineralölsteuer auf Flugtreibstoffen und die Verwendung des Mineralölsteuerzuschlags.
Wichtig ist, als Ergänzung zum Gesagten, der Hinweis, dass das für die Regionalflughäfen tatsächlich wichtig ist. Wir nehmen zur Kenntnis, dass Sie wünschen, dass es breit angewendet wird. Wir werden das bei der Umsetzung berücksichtigen. Wichtig ist, dass man jetzt einen Entscheid fällt, weil mit dem Inkrafttreten des Luftfahrtgesetzes die bislang bestehende Quersubventionierung der Flugsicherung aus Erträgen, die auf den grossen Landesflughäfen generiert werden, wegfällt. Die Beiträge aus der Kerosinsteuer sollen Gewähr bieten, dass mit dem Inkrafttreten des Luftfahrtgesetzes gerade die Regionalflugplätze nicht plötzlich vor gravierende finanzielle Probleme gestellt werden.
Wichtig ist für mich auch, zuhanden der Materialien festzuhalten, dass die im Gesetzentwurf festgehaltene Aufteilung der Mittel aus der Mineralölsteuer nicht starr sein soll; der Verteilschlüssel - 50 Prozent für die technische Sicherheit und je 25 Prozent für Security-Massnahmen und Umweltschutz - muss nicht in jedem Jahr, sondern soll über eine längere Zeitperiode eingehalten werden. Dies wird es dem Bazl erlauben, bei der Verteilung der Mittel je nach Bedarf Schwerpunkte zu setzen. Ich kann deshalb festhalten, dass mit dem vorliegenden Gesetz Einnahmen, welche die schweizerische Aviatik generiert hat, neu zurückerstattet werden.
Der Gesetzentwurf war, wie wir in den Fraktionsvoten gehört haben, in Ihrer vorberatenden Kommission unbestritten. Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der Kommission zu folgen.