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Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2010-12-16

Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-16

Wortprotokoll

Für diejenigen, die vorhin nicht im Saal waren, möchte ich noch repetieren: Wir haben hier zwei Konzepte vor uns. Das Konzept der Mehrheit besagt: Wir nehmen alle, auch die leichten Genitalverstümmelungen, und bestrafen sie schwer. Das Konzept der Minderheit II (Stamm) besagt: Es gibt nur schwere Genitalverstümmelungen, und wir bestrafen sie noch schwerer als die Mehrheit.

Jetzt gibt es aber leider Gottes - ich kann nichts dafür - wirklich leichte Genitalverstümmelungen. Ich kann schon ein Beispiel nennen: Wenn man ein Mädchen bewusst nicht ganz, sondern eben nur symbolisch verstümmeln will, kann man die Klitoris anritzen und einen Tropfen Blut herausfliessen lassen. Dann ist das ein symbolischer Akt, der zwar in dieser Gesellschaft als Genitalverstümmelung gilt, aber dem Mädchen ist gar nichts passiert, und es kann seine Sexualität in Zukunft leben. Das ist eine leichte Form von Genitalverstümmelung. Diese leichte Form möchten wir schon auch bestrafen, aber wir können ja nicht hingehen und das dann unter das Extremstrafmass von mindestens einem Jahr stellen, weil das alles schwere Genitalverstümmelung sei usw.; das geht eben nicht. Deshalb bitte ich Sie im Namen meiner Fraktion, beim Konzept der Mehrheit zu bleiben.

Die Minderheit I (Schwander) folgt eigentlich, wenn man auf der Fahne genau hinschaut, dem Konzept der Mehrheit, möchte aber noch eine Mindeststrafe einführen. Konkret lässt die Minderheit I (Schwander) also zu, dass wir die Definitionen von einfacher und schwerer Körperverletzung übernehmen, will aber nicht das Strafmass der schweren Körperverletzung für beide - für leichte und schwere Körperverletzung - übernehmen, sondern es für beide noch härter machen. Das bedeutet konkret, dass eben auch ein leichter Eingriff, also ein Durchbohren der Klitoris - sprich: Piercing -, mit mindestens einem Jahr Freiheitsentzug bestraft wird.

Die Definitionen, die ich vorhin genannt habe, werden von der WHO weltweit verwendet, dort, wo die Taten stattfinden. Ich möchte einfach noch einmal wiederholen: Wenn Sie der Minderheit I (Schwander) folgen, dann haben Sie - ich sage jetzt: theoretisch - die absurde Situation, dass ein Richter mit mindestens einem Jahr Freiheitsentzug bestrafen muss, wenn er zum Schluss kommt, dass ein Piercing für ihn Genitalverstümmelung ist. Das kann es wohl nicht sein.

Ich bitte Sie daher, in allen Punkten der Mehrheit zu folgen.