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David Eugen · Ständerat · 2010-12-08

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-08

Wortprotokoll

Ich war ja in der Kommission nicht mit diesem Gesetz befasst, finde die Überlegungen von Kollege Büttiker aber schon bedenkenswert. Mich überrascht etwas, dass jetzt aus der Kommission rapportiert wird, man habe sich mit der Frage eigentlich nicht, jedenfalls nicht vertieft auseinandergesetzt. Ich finde diese Aufteilung der Tätergruppe auch strafrechtlich wirklich problematisch. Warum lässt man gerade denjenigen aus, der das Dopingmittel eigentlich nimmt? Was ist denn das geschützte Rechtsgut?

Wir wollen nicht, dass Sportveranstaltungen über Doping verfälscht werden. Zudem sind natürlich auch der Gesundheitsschutz und die Beispielwirkung des Sports, die man ja immer hochhält, Argumente. Dass dann ausgerechnet die Sportler, die Hauptbeispiele, gedopt zu ihren Resultaten kommen, das wollen wir nicht. Mit anderen Worten: Das ist aus meiner Sicht das geschützte Rechtsgut. Der Sportler, der sich vorsätzlich dopt, gehört für mich eigentlich zur Tätergruppe.

Ich kann auch die Überlegung nicht ganz nachvollziehen, dass diese Bestimmung für das Verbandsmassnahmenrecht schädlich wäre, im Gegenteil. Wenn die Abklärung auf der strafrechtlichen Seite durch staatliche Mittel korrekt erfolgt, dann ist das ja auch noch ein wichtiger Punkt: Mit den Mitteln, die der Staat hat, wird untersucht, was eigentlich vorgefallen ist; so hat man nachher die Fakten auf dem Tisch. Das muss also nicht verbandlich untersucht werden, sondern geschieht mit den untersuchungsrichterlichen Massnahmen, mit den Labors, die der Staat hat. So kann man an die Sache herangehen, dann hat man die Facts auf dem Tisch. Es stimmt, die Strafmöglichkeiten sind vielleicht beschränkt - es wird eine Geldstrafe geben -, aber der Tatbestand ist dann erstellt. Nachher kann die Verbandsjustiz daran anknüpfen und sagen, der Tatbestand sei erstellt, darüber müsse man nicht mehr diskutieren, man müsse jetzt mit den Mitteln, die genannt wurden, Sperrung oder so, sanktionieren.

Ich finde, der Antrag Büttiker hat schon seine Berechtigung. Weil wir es nicht detailliert abgeklärt haben, sollten wir eine Differenz schaffen und den Nationalrat auffordern, diese Frage wirklich nochmals vertieft zu prüfen. Dann können wir im nächsten Durchgang, wenn wir die Dinge geprüft haben, endgültig entscheiden, ob wir es definitiv aufnehmen. Wenn [PAGE 1188] wir jetzt Nein sagen, ist diese Sache, soweit ich sehe, im nächsten Durchgang nicht mehr möglich. Daher werde ich dem Antrag Büttiker zustimmen.