preparatory:AB 114887
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2010-12-08
Wortprotokoll
Ich würde mich gerne zu Artikel 1 Absatz 2 äussern. In Buchstabe b geht es um die Tätigkeit als Schneesportlehrerin oder Schneesportlehrer. In Bezug auf die entsprechende Abgrenzung gehen wir später in der Verordnung davon aus, dass "J+S"-Leiter nicht darunterfallen, weil sie keine berufliche Ausbildung haben, die vom BBT anerkannt ist. Auch Clubtrainer, die irgendwo mit ihrem Skiclub oder mit Jugendlichen trainieren, würden hier ausgenommen. Es geht hier unserer Meinung nach um die Unterstellung eines entsprechenden Berufes.