David Eugen · Ständerat · 2001-03-21
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-03-21
Wortprotokoll
Herr Epiney hat es schon angetönt: Ich bitte Sie, in dieser Frage zu differenzieren, und zwar zwischen dem Fall der Spaltung und dem Fall der Vermögensübertragung.
Die Fusionen, Umstrukturierungen und Spaltungen betreffend haben wir jetzt immer darüber diskutiert, dass wir keine unnötigen administrativen Lasten und natürlich auch keine unnötigen Steuern anfallen lassen wollen. Hier geht es nicht um Steuern, sondern um Gebühren. Ich finde, wir müssen die Verfahren so regeln, dass keine unnötigen Gebühren anfallen. Wir wissen: Wenn wir öffentliche Beurkundungen machen, fallen Gebühren an. Was Herr Epiney bzw. die Mehrheit bei Artikel 36 vorschlagen, bedeutet schlicht und einfach, dass man zwei Mal eine Beurkundungsgebühr bezahlen muss; damit bin ich nicht einverstanden. Es genügt eine öffentliche Urkunde zum Spaltungsbeschluss. Danach haben wir noch die Feststellungsverfügung, die meiner Meinung nach - das sage ich ganz klar - nur noch ein Vollzugsakt ist. Das ist nicht mehr gebührenpflichtig. Der Antrag der Mehrheit geht aber dahin, dass wir neben dem Spaltungsbeschluss bei der Spaltung nochmals eine Übertragungsurkunde brauchen. Damit wird zwei Mal eine Gebühr bezogen. Wie es heute üblich ist, gibt es auf den Verkehrswert einen Prozentsatz an Gebühren, der in der Regel vom Promille- bis in den Prozentbereich oder darüber hinaus reicht. Diese Gebühr ist also happig, sie liegt in einem ähnlichen Bereich wie die Handänderungssteuer.
Ich möchte Ihnen empfehlen, bei Artikel 36 Absatz 3 bei der Lösung des Bundesrates zu bleiben, d. h., der Minderheit zuzustimmen.
Bei Artikel 70, in dem es um die Vermögensübertragung geht, kann man es anders anschauen. Dort haben wir keine öffentliche Urkunde, wir haben nur den schriftlichen Vertrag. Dort möchte Herr Epiney die andere Lösung, die er mit der öffentlichen Beurkundung der Übertragung vorschlägt. Das ist ein Akt, mit dem ich leben kann; das ist für mich kein Problem. Hier hingegen, beim Akt der Spaltung, der übrigens auch der viel häufigere Vorgang ist - das andere kennen wir heute noch nicht, vielleicht wird das dann auch häufig geschehen -, finde ich, sollten wir aus Kostengründen unbedingt davon absehen, zwei Mal per Gesetz eine Gebühr zu verlangen.