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Janiak Claude · Ständerat · 2010-12-13

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-12-13

Wortprotokoll

Wir beschäftigen uns heute zum dritten Mal mit der Volksinitiative "gegen die Abzockerei" bzw. mit der Frage, welches die beste, erfolgversprechendste und erst noch vernünftige Antwort auf diese Initiative ist. Einmal abgesehen davon, dass Regelungen des Aktienrechts nicht in die Bundesverfassung gehören, weist die Initiative diverse Mängel auf. Es ist aber eine Antwort auf die inakzeptablen Exzesse zu finden, die leider nicht der Vergangenheit angehören.

Die Vorgeschichte ist Ihnen von unserem Kommissionspräsidenten geschildert worden; sie ist Ihnen bekannt. Die Kommission für Rechtsfragen hat Ihnen vor anderthalb Jahren einen ersten indirekten Gegenentwurf unterbreitet, dem in diesem Rat - ich muss es einfach noch einmal sagen - unter Orchestrierung von Economiesuisse sämtliche Zähne gezogen wurden und der in der Folge einen veritablen Absturz erlitten hat. Das war nur möglich, weil die Wirtschaft damals die Chancen der Initiative vollkommen unterschätzt hat. Manchmal frage ich mich, wenn ich gewisse Stellungnahmen lese, ob das nicht noch immer so ist. Jedenfalls stand Ihre Kommission für Rechtsfragen damals ziemlich im Regen.

Sie erinnern sich daran - es ist auch gesagt worden -, dass der Nationalrat den Weg des direkten Gegenentwurfes beschritten hat. Ihre Kommission für Rechtsfragen hat auf Antrag unseres Kollegen Freitag entschieden, der Initiative mittels einer parlamentarischen Initiative doch noch einen indirekten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Ich war damals dagegen, weil ich das Gefühl nicht loswurde, dieser Versuch sei nicht ernst gemeint und diene nur der Verzögerung dieses Geschäfts. Ich hatte die Gelegenheit, in der Subkommission mitzuarbeiten, die unter der Leitung unseres Ratspräsidenten stand. Ich bin eines Besseren belehrt worden. Man kann auch gescheiter werden. Es ist der Kommission für Rechtsfragen gelungen, einen indirekten Gegenentwurf zu erarbeiten, der eindeutig besser ist als der direkte Gegenentwurf und der eine glaubwürdige Antwort auf die Initiative ist.

Ich ersuche Sie dringend, diesem Vorschlag jetzt nicht wieder alle Zähne zu ziehen und nicht den Fehler zu wiederholen, den dieser Rat im Sommer 2009 gemacht hat. Denn an der Ausgangslage hat sich nichts geändert: Die Initiative ist da; ihre Chancen sind unvermindert als gut einzuschätzen, und damit bleibt die Gefahr, dass unserer Bundesverfassung zehn Jahre nach der Entrümpelungsaktion einmal mehr zusätzlicher Ballast aufgebürdet wird.

Einige der eingereichten Anträge - nicht alle - lassen mich am Willen zweifeln, der Initiative mit einer kohärenten Antwort zu begegnen. Ich appelliere deshalb an Sie und möchte nochmals unterstreichen, was der Präsident gesagt hat: Folgen Sie der Kommissionsmehrheit.

Ich verzichte darauf, auf die verschiedenen Punkte, die wir geregelt haben, nochmals einzugehen. Ich möchte einfach festhalten, dass wir flexiblere Lösungen gefunden haben. Die Gesellschaften, die Generalversammlungen haben Möglichkeiten, über die Statuten andere Regelungen zu finden. Auch für die Amtsdauer - ich finde das einen der unmöglichsten Vorschläge der Initiative, dass man zwingend nur eine einjährige Amtsdauer haben kann; das ist für den grössten Teil der Gesellschaften ein Unsinn - haben wir eine Möglichkeit, die Frage anders zu regeln.

Auch was das Strafrecht betrifft, bin ich dankbar, dass wir eine Regelung gefunden haben, hinter der man stehen kann. Ich bezweifle im Gegensatz zu den Initianten grundsätzlich, dass das Strafrecht ein taugliches Mittel ist, um Lohnexzesse einzudämmen. Da haben wir mit den zivilrechtlichen Mitteln viel bessere Instrumente. Sie sind auch spürbarer als die Möglichkeiten im Strafrecht: Wenn Sie etwa Vorsätze nachweisen müssen, das haben wir in der Vergangenheit zur Genüge erlebt, bringt das zwar viel Aufwand, aber am Schluss versandet alles. Ich gehöre zu jenen, die das Strafrecht für die Regelung solcher Fragen als völlig untaugliches Mittel betrachten.

Der Kommissionspräsident hat auch auf die weiter gehenden Bestimmungen hingewiesen. Ich möchte hier nur einen Punkt erwähnen, der vielleicht noch nicht erwähnt worden ist. Es geht um die Regelung der Boni und deren Ausgestaltung im Hinblick auf den langjährigen Geschäftserfolg. Das halten wir in einem Artikel auch fest, das scheint mir ein ganz wesentlicher Punkt zu sein.

Ich persönlich finde: Wenn wir diesen Entwurf so verabschieden können, müssen wir uns nicht mehr so viele Gedanken machen, ob jetzt Herr Minder die Grosszügigkeit hat, seine Initiative zurückzuziehen, denn wir haben eine Antwort, die besser ist. Ich denke, dass wir mit einem sehr guten Gewissen in den Abstimmungskampf ziehen könnten.

Etwas anderes darf man ruhig auch noch sagen: Wenn man etwas auf Gesetzesebene regelt und dann irgendeinmal zur Erkenntnis kommt, dass das wirklich nichts Gescheites war, kann man es auch wieder ändern und muss nicht zuerst noch den ganzen Prozess einer Verfassungsänderung, und [PAGE 1237] ich weiss nicht, was sonst noch alles, in die Wege leiten. Ich bin Herrn Luginbühl sehr dankbar, dass er darauf hingewiesen hat, dass wir die Vorwürfe, jetzt sei plötzlich die Regulierungswut in uns gefahren, zurückweisen müssen. Wir haben diese Geschichte nicht erfunden, sie stammt nicht von der Politik. Aber wir müssen jetzt einfach eine taugliche Antwort auf diese Volksinitiative finden, und ich denke, dass es der Kommission gelungen ist, eine gute Antwort zu finden.

Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und eigentlich in allen Punkten der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.