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Freitag Pankraz · Ständerat · 2010-12-14

Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-14

Wortprotokoll

Auch die Vorlage 2 gemäss Bundesrat läuft unter dem Titel "Gegenentwurf zur Volksinitiative 'gegen die Abzockerei'". Im Text der parlamentarischen Initiative unserer Kommission über den indirekten Gegenentwurf steht wörtlich - ich entschuldige mich; ich habe das gestern schon einmal zitiert -: "Die Revision hat sich an den Forderungen dieser Initiative und am direkten Gegenentwurf des Nationalrates zu orientieren." Die Forderungen wurden in neun Punkten konkretisiert. Das ist alles mit der Vorlage 1 umgesetzt, und das habe ich auch durchgehend unterstützt. Von einer Strafsteuer bei sehr hohen Vergütungen, und zwar nicht etwa für die Empfänger, sondern für die Unternehmen, war dabei nirgends die Rede. Sie wird meines Wissens von den Initianten der Abzocker-Initiative auch klar abgelehnt, und sie ist ein staatlicher Eingriff, der die Freiheit der Aktionäre einschränkt, also das Gegenteil von der vielzitierten angestrebten Aktionärsdemokratie.

Die Entstehungsgeschichte des Kombinationsmodells des Bundesrates wurde schon geschildert. Die Kommissionsmehrheit hat ein Tantiemenmodell und die Minderheit ein Alternativmodell vorgeschlagen. Der Bundesrat hat dann daraus etwas Neues gemacht, eben kombiniert, und er hat das auch in rechtlicher Hinsicht untersucht und äussert sich in seinem Bericht dazu. Zur Frage über die Wirkung für den Wirtschaftsstandort äussert sich der Bundesrat praktisch nicht. In seinem Zusatzbericht ist nur von einer "gewissen zusätzlichen Belastung" bei den Gewinnsteuern die Rede; wörtlich heisst es: "Der Bundesrat erachtet diese Mehrbelastung als für die Unternehmen berechenbar." Also, "berechenbar" heisst ja nicht, dass es keine Mehrbelastungen gibt oder Mehrbelastungen zu vernachlässigen seien. Der Bundesrat unterlegt diese Aussage zur berechenbaren Mehrbelastung dann mit Zahlen. Allerdings beziehen sich diese Zahlen immer auf die Vergangenheit.

Die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandortes ist wesentlich, insbesondere im Hinblick auf die Zukunft. Die Betroffenen, also zum Beispiel der Schweizerische Arbeitgeberverband, Economiesuisse und der Schweizerische Gewerbeverband, beurteilen die Folgen für unseren Wirtschaftsstandort ganz anders. Ich zitiere zwei Sätze aus einer E-Mail des Gewerbeverbandes, und das ist ja nicht gerade die Vertretung der Hochfinanz: "Wie das Tantiemenmodell führt das bundesrätliche Kombinationsmodell willkürlich eine zusätzliche Steuerbelastung ein und schränkt die Organisationsfreiheit der schweizerischen Aktiengesellschaft in einem übertriebenen Mass ein, das massiv über international geltende Regelungen hinausgeht. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Kombinationsmodell würde den schweizerischen Wirtschaftsstandort stark schwächen und ist deshalb energisch abzulehnen." Und in einer grossen Schweizer Zeitung kann man heute auch lesen: Die "Fachwelt" - ich nehme an, das sind Experten, die nicht direkt mit mehr als 3 Millionen Franken Einkommen betroffen sind - "hat für Bonussteuer kein gutes Wort übrig."

Darum staune ich etwas über die Aussage des Bundesrates, sein Modell habe keine negativen Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz, und ich bitte Frau Bundesrätin Sommaruga, zuhanden des Amtlichen Bulletins noch einmal auszuführen, wie der Bundesrat die Auswirkungen auf die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandortes einschätzt. [PAGE 1264]

Weiter kommt noch dazu, dass der Bundesrat in seinem Bericht selbst auf gewisse Unfertigkeiten in seinem Modell hinweist. Auf Seite 5 sind Fragen angetönt, die sich möglicherweise mit Konflikten im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht stellen. Auf Seite 7 steht, aufgrund des Zeitmangels sei es nicht möglich gewesen, Lösungen auch für Genossenschaften und GmbH anzubieten. Damit ist nach meiner Leseweise angetönt, dass diese Organisationsformen auch noch einzubeziehen sind. Und auf Seite 8 im bundesrätlichen Bericht kann man auch lesen, die kantonalen Finanzdirektoren hätten sich kritisch zum Tantiemenmodell geäussert. Ich gehe davon aus, dass es um den Steueraspekt geht, der eben auch für das bundesrätliche Modell zutrifft. Allerdings möchte ich hier auch klar sagen, dass der Zeitdruck in der ganzen Geschichte dem Bundesrat sicher nicht vorzuwerfen ist; das hat sich jetzt halt so ergeben.

Also, die betroffenen Verbände und Experten betrachten die Vorlage als Schwächung unseres Wirtschaftsstandortes, die Finanzdirektoren der Kantone sind dagegen, und verschiedene Fragen sind ungelöst. Wenn es wirklich um das Gedeihen von Unternehmen gehen würde, dann wäre das Verhältnis der gesamten Vergütungen gegenüber dem Gewinn der Unternehmung massgeblich und nicht, ob irgendjemand einzeln jetzt mehr als 3 Millionen Franken bekommt. Denn wenn eine Unternehmung gesamthaft unverhältnismässig hohe Vergütungen bezahlt, dann geht das zulasten des Gewinns und damit selbstverständlich auch zulasten der Zukunft dieser Unternehmung.

Die Vorlage 2 hat mit den Forderungen der Abzocker-Initiative nichts zu tun, ja, sie wird von den Initianten abgelehnt, und sie hat die betroffenen Wirtschaftsverbände gegen sich; ich habe es zitiert. Erst vor Kurzem haben wir bei einer Initiative - ich erinnere an die Ausschaffungs-Initiative - einen Gegenentwurf mit einem zusätzlichen Element angereichert; dort war es der Integrationsartikel. Der Erfolg dieses angereicherten Gegenentwurfes ist bekannt, und dieses Schicksal möchte ich unserem Gegenentwurf ersparen.

Ich kann dem Kombinationsmodell gemäss Bundesrat nicht zustimmen. Ich habe in der Kommission den Antrag gestellt, das Geschäft an sie zurückzuweisen, um es ohne diesen Zeitdruck noch einmal seriös behandeln zu können. Dieser Antrag wurde abgelehnt; das ist selbstverständlich zu akzeptieren. Aber aus diesem Grund unterstütze ich den vorliegenden Nichteintretensantrag Germann und alternativ den Antrag der Minderheit Schweiger.