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Gutzwiller Felix · Ständerat · 2010-12-14

Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-14

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen Eintreten empfehlen, wie das im Nationalrat geschehen ist, und möchte gleich vorab sagen, dass einige der Bemerkungen des Präsidenten der Kommission durchaus adäquat sind. Sie betreffen aber den Text, den die Kommission dann erst noch beraten wird, wenn Sie Eintreten beschliessen. Es ist durchaus möglich, dort dieses oder jenes noch zu korrigieren. Heute geht es also nur um das Eintreten.

Weshalb empfehle ich Ihnen mit der Minderheit, hier einzutreten? Ich möchte drei Punkte kurz ansprechen: die Standesinitiativen, dann die Frage des Tierseuchenrisikos und der Prophylaxe und schliesslich die Frage des Landwirtschaftsabkommens mit der EU.

Zum ersten Punkt: Natürlich kann man, wie das der Kommissionspräsident jetzt gerade gemacht hat, die Standesinitiativen relativieren. Ich möchte Ihnen einfach in Erinnerung rufen, dass es sechs Kantone sind, die eine Standesinitiative überwiesen haben: Baselland, Luzern, Bern, St. Gallen, Freiburg und Zürich. In diesen Kantonen fand eine sehr lebendige, sehr intensive und teilweise auch sehr emotionale Debatte statt, wie einem klarwird, wenn man an die Bilder von entsprechenden Tiertransporten denkt. Es gilt also sicher auch, hier die Anliegen dieser sechs Kantone ernst zu nehmen.

Punkt zwei, und damit komme ich zu den materiellen Themen, betrifft das Tierseuchenrisiko. Da muss man vorerst wissen, dass es in der gesamten EU, in ganz Europa eine rasante Ausdehnung der Tierproduktion gibt. Ich kann Ihnen eine Zahl nennen: EU-Kommissar Kyprianou ging 2004 noch von ungefähr 18 Millionen Schlachttieren auf Ferntransporten aus; heute sind es gegen 80 Millionen, also eine Vervierfachung in wenigen Jahren. Das sind Zahlen der Branchenorganisation "European Livestock and Meat Trading Union", also 80 Millionen Tiere auf Ferntransporten, die teilweise von Nordeuropa nach Südeuropa über sehr weite Strecken führen. Als Gründe für diese Entwicklung sind zu nennen: die EU-Erweiterung, die Konzentration auf Grossschlachthöfe - das geht einher mit dem Eingehen kleinerer und mittlerer Anlagen -, aber auch die Spezialisierung von ganzen Regionen auf eine bestimmte Art der Tierproduktion. Das ist sozusagen der Hintergrund für das Kapitel Tierseuchen.

Nun ist es so, dass es klare Fakten gibt, und auch ich möchte bei den Fakten bleiben und nicht einfach emotionalisieren, obwohl sich das Thema dazu eignet. Ich zitiere beispielsweise aus einem Schreiben von Professor Michael Hässig von der veterinärmedizinischen Klinik der Universität Zürich: "Die Schweiz ist frei von PRRS, einer viralen Erkrankung der Schweine, die weltweit pro Jahr in der Schweineproduktion für mehrere Milliarden Franken Schäden verursacht. Alle um uns herumliegenden Länder sind nicht frei von dieser Erkrankung. Eine wissenschaftliche Untersuchung zeigt, dass ein mit PRRS-Viren kontaminierter Lastwagen bis 50 Kilometer als Vektor für solche Viren infrage kommt." Ähnliches - ich will nicht zu lange werden - liesse sich für die Rinder ausführen. Sie wissen sicher, dass bei [PAGE 1241] der letzten grossen Maul- und Klauenepidemie in England im Jahre 2000 milliardenschwere Verluste angefallen sind, in der Tierproduktion, bei Notschlachtungen, aber auch im Tourismus. Es gibt also auch aus Sicht der Tierseuchenhygiene durchaus ein Interesse an einem Durchfuhrverbot.

Weiter muss man wissen, dass die internationalen Abkommen, WTO-Abkommen und Gatt, bezüglich Tier- und Fleischhandel kein Agieren im Sinne einer Prävention erlauben, sondern es kann nur agiert werden, wenn eine Krankheit da ist. Aus dieser Optik ist es klar - deshalb sind auch die Veterinäre für das gesetzliche Durchfuhrverbot -, dass hier zumindest ein Beitrag zur Reduktion des Tierseuchenrisikos geleistet werden kann. Auch das erklärt, weshalb neben dem Bauernverband auch die Veterinäre für dieses Durchfuhrverbot sind.

Als dritten Punkt gilt es schliesslich noch das Argument des Landwirtschaftsabkommens mit der EU zu erwähnen, das ebenfalls schon angesprochen wurde. Ich habe die entsprechenden Texte auch gelesen und muss sagen, dass das nicht ganz einfach ist. Meine Schlussfolgerung aber ist in der Tat, dass ein Durchfuhrverbot, das aus tierschützerischen Motiven erlassen wird, nicht gegen dieses Landwirtschaftsabkommen verstösst. Dieses Landwirtschaftsabkommen schränkt die Parteien nicht ein, tierschützerisch oder veterinärhygienisch motivierte Massnahmen zu erlassen. In Artikel 5 des Abkommens ist klar und unmissverständlich festgehalten, dass mit diesem Abkommen technische Handelshemmnisse im Bereich der veterinärhygienischen und tierzüchterischen Massnahmen im Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen abgebaut werden sollen. Aber tierzüchterische Massnahmen sind nicht tierschützerischen gleichzusetzen. Beim Landwirtschaftsabkommen geht es also um den Abbau von Handelshemmnissen, von solchen Barrieren, nicht aber um den Tierschutz.

Insgesamt, glaube ich, ist es richtig, hier einzutreten: Wir haben sechs Standesinitiativen, es gibt einen Beitrag zur Reduktion des Tierseuchenrisikos, und schliesslich scheint es so, dass dieses Durchfuhrverbot aus tierschützerischen Gründen mit dem Landwirtschaftsabkommen mit der EU kompatibel ist.

Ich möchte Ihnen deshalb beliebt machen, dass wir hier eintreten. Wenn wir eintreten, hat die Kommission ja dann die Gelegenheit, sich nochmals im Detail mit der Formulierung des Nationalrates zu befassen. Ich hoffe, dass Sie dies unterstützen, und danke Ihnen im Voraus.