Leuthard Doris · Bundesrat · 2010-12-16
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2010-12-16
Wortprotokoll
Frau Sommaruga, Ihre damalige Ratskollegin und meine heutige Bundesratskollegin, hat ja diesen Vorstoss im Juli 2007 eingereicht, in einer Phase also, wo die Aufnahme dieses Themas absolut berechtigt war, weil die Cablecom damals mit den Set-Top-Boxen effektiv ein gutes Geschäft machte. Aber seither, in diesen gut drei Jahren, hat sich der Markt wesentlich verändert. Ich sehe nicht, Herr Ständerat Gutzwiller, dass dieser Markt nicht funktionieren würde.
Es sind deutlich über 40 Prozent der Haushalte, die digitales Fernsehen schauen - es dürfte sich 2010 nochmals gesteigert haben. Wenn man die Marktsituation per Ende 2009 anschaut, dann sieht man, dass damals rund 45 Prozent der Haushalte über Kabelnetz, 28 Prozent über Satellit, nur 16 Prozent über Swisscom TV und 11 Prozent über terrestrisches Antennenfernsehen verbunden waren. Wir haben also einen Systemwettbewerb, der funktioniert. Wie von Herrn Ständerat Bieri gesagt wurde, ist Cablecom auf der Preisseite nachgezogen, und die Swisscom integriert es einfach in den Abo-Preis. Vom Angebot her haben Sie als Konsument eine effektive Wahl und keine grossen Nachteile. Es gibt noch einen kleinen Markt bei den alten Fernsehern, wo man mit den Steckkarten gar keine Möglichkeit hat umzuschalten und auf die Set-Top-Boxen angewiesen ist.
Der Bundesrat war schon immer gegen eine Regulierung. Auch die Branche sieht nach wie vor keinen Regelungsbedarf. Wir haben Ihnen bereits erklärt, dass wir keinen Handlungsbedarf auf Gesetzesebene sehen und dass wir uns, wenn denn schon etwas gemacht werden müsste, eine Delegation vorstellen, sodass der Bundesrat hier allenfalls mit der kleinstmöglichen gesetzgeberischen Aktivität auf Verordnungsebene einschreiten könnte. Ein totales Verschlüsselungsverbot - da sind sich inzwischen, glaube ich, alle einig, ich habe jedenfalls niemanden gehört, der das noch wünscht - geht viel zu weit und greift in die Wirtschaftsfreiheit ein. Wir haben bis heute auch keine anerkannten Standards für Betriebssysteme. Insofern wäre eine behördliche Regulierung ganz schwierig anzupacken, weil sie die Gefahr einer Fehlregulierung beinhalten würde. Weil der Markt, wie gesagt, funktioniert und der Digitalfernsehmarkt zunimmt, haben wir keine wettbewerbsverzerrende Situation für die Konsumentinnen und Konsumenten.
Die Einführung des Internetfernsehens möchte der Bundesrat nicht gefährden. Das wird zweifelsfrei die Zukunft sein. Deshalb haben wir für den Fall, dass man etwas tun müsste, hier auch schon vorgesehen, die Swisscom vorläufig für zwei Jahre von der Pflicht zu befreien. Denn ein Empfangsgerätemarkt existiert im Moment eben noch gar nicht. Somit wäre eine Regulierung für die Entwicklung des Internetfernsehangebotes sogar schädlich.
Deshalb kamen wir im Bundesrat zur Ansicht - die Motion hat unter den Anbietern sicher einiges bewirkt -, dass der Markt lebt und zunimmt und wir deshalb auch mit einem Nichteintretensentscheid gut leben können. Wenn der Markt trotzdem reguliert werden soll, dann bitte so sanft und flexibel wie möglich und höchstens - über eine Delegation an den Bundesrat - auf Verordnungsstufe. Die Art und Weise dieser Regulierung kennen wir natürlich noch nicht, wir würden es davon abhängig machen, wie sich der Markt weiterentwickelt.