Bieri Peter · Ständerat · 2010-12-16
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2010-12-16
Wortprotokoll
Das Thema der freien Wahl der Empfangsgeräte für digitales Fernsehen hat eine längere parlamentarische Geschichte mit wechselnden Ansichten und Mehrheiten hinter sich. In einer früheren Phase habe ich diese als damaliger Präsident der KVF mitbegleitet. Es sind gerade mal drei Jahre her, dass wir uns zum ersten Mal im Zusammenhang mit der Motion Sommaruga Simonetta mit diesem Thema befasst haben. Da ich mich intensiver damit beschäftigen musste, ist mir in der Zwischenzeit auch klargeworden, dass es hier nicht nur um Konsumentenschutz oder Wettbewerb innerhalb eines Systems, z. B. innerhalb des Kabelfernsehens, geht, sondern dass mit dem Erzwingen einer freien Wahl des Empfangsgerätes auch Wettbewerb zwischen verschiedenen Systemen verhindert wird, weil es etwa beim Swisscom TV, früher Bluewin TV, einem sogenannten IPTV-System, gar nicht möglich ist, dem Fernsehapparat ein systemunabhängiges Empfangsgerät vorzuschalten.
Es geht also um die Wettbewerbsfrage, ob man ein bestimmtes System von Staates wegen bevorteilt oder ob man es am Markt behindert, weil es die Vorgaben infolge der Technik gar nicht erfüllen kann. Zu bedenken gilt es auch - und der Bundesrat hat dies in seinen früheren Überlegungen immer wieder betont -, dass es durchaus ein legitimes Interesse an einer Grundverschlüsselung gibt, etwa im Hinblick auf die Verhinderung von Schwarzsehen, die Regelung der Versorgungsgebiete und die Gewährleistung von betriebsabhängigen Zusatzdiensten wie Gebärdensprache, Mehrkanalton oder Programmierung von Festplattenrecordern.
Seit der Einreichung der Motion Sommaruga Simonetta ist aber auch die Technik nicht stillgestanden. Wie vom Bundesrat in der Botschaft dargelegt, ist für die neuen Fernsehgeräte die moderne Schnittstelle CIplus entwickelt worden, die eine Entschlüsselung nur für die unmittelbare Darstellung am Bildschirm zulässt, nicht aber für andere Verwendungszwecke.
Auf diese Weise lassen sich Urheberrechte wirksam schützen - etwa mit Blick auf eine Aufzeichnung auf einem Festplattenrecorder -, sofern ein Programmveranstalter das will. Das ist nicht illegitim und wird von den deutschen Privatsendern - Pro7, Sat1, RTL - für ihre HD-Programme auch bereits gefordert. CIplus macht beim Kabelfernsehen die bisherige Set-Top-Box für all jene überflüssig, die nur Digitalfernsehen möchten und bereit sind, auf gewisse Funktionen und spezielle Zusatzdienste zu verzichten. Wie der Bundesrat in der Botschaft schreibt, kann davon ausgegangen werden, dass CIplus in Europa zu einem De-facto-Standard wird, womit die Set-Top-Boxen beim Kabelfernsehen nicht mehr nötig sind. Für IP- und Internet-TV gilt das jedoch leider nicht.
Was ist nun die Konsequenz aus diesen Überlegungen? Für digitales Fernsehen gibt es heute verschiedene Systeme: Empfang über Kabelnetze, Satellitenschüssel, Glasfasernetze oder Telefonnetze. Da etwa das Telefon- und Glasfasernetz von Swisscom TV systembedingt proprietäre Set-Top-Boxen benötigt, würde ein Verbot dieser Geräte, wie der Swisscom-Chef in der Anhörung wörtlich sagte, das Aus für sein System bedeuten; da dürfte auch die verlängerte Übergangsfrist von zwei Jahren wenig hilfreich sein. Wenn wir also hier regulieren, verhindern wir auch den Wettbewerb zwischen den verschiedenen Systemen, und gerade das wollen wir ja nicht.
Mit den neuen CIplus-Schnittstellen in praktisch allen modernen Fernsehgeräten erübrigen sich diese Set-Top-Boxen. Eine Regelung wäre deshalb bloss für den Bestand an älteren Geräten nötig. Diese werden mit der Zeit jedoch verschwinden. So sehr ich Verständnis für die Argumente aufbringen kann, die uns die Konsumentenorganisationen diese Woche auch schriftlich mitgeteilt haben, so sehr gilt es zu bedenken, dass wir nur etwas für Geräte regeln würden, die es auf dem modernen Markt schon gar nicht mehr gibt. Zu erwähnen ist auch die Tatsache, dass die Miete für eine HD-fähige Set-Top-Box bei Cablecom im Moment nur noch 4 Franken pro Monat kostet und bei Swisscom im Abonnementpreis für den Empfang inbegriffen ist.
Meine Schlussfolgerung: Da sich die Regulierungseingriffe, wie sie in der bundesrätlichen Botschaft und im Rahmen der Anhörung skizziert worden sind, nicht diskriminierungsfrei umsetzen lassen, sondern neue Wettbewerbsverzerrungen in Kauf genommen werden müssen, sind wir wieder bei der Erkenntnis, dass wir in diesem Fall, wie früher wiederholt gesagt worden ist, die Quadratur des Kreises nicht schaffen. Da die technische Entwicklung beim Kabelfernsehen das Problem der freien Wahl der Empfangsgeräte schon bald entschärfen wird und die Miete einer Set-Top-Box auch geldmässig nicht derart ins Gewicht fällt, erachten wir eine Regulierung nicht mehr als zwingend notwendig. Sie ist eben auch, wie gesagt worden ist, mit erheblichen Nachteilen behaftet. Ferner gilt es zu bedenken, dass sich im Internet in rascher Folge verschiedene nationale und internationale TV-Plattformen etablieren. Alle operieren mit proprietären Set-Top-Boxen. Zusammen mit dem neuen internetfähigen Hybrid-Fernsehen werden sie der Swisscom und den Kabelnetzbetreibern bestimmt gehörig Konkurrenz machen.
In der Antwort vom 6. Dezember 2010 auf die Frage Miesch 10.5514 hat auch der Bundesrat darauf hingewiesen, dass sich durch diese Entwicklung erfreuliche neue Wahlmöglichkeiten für die Konsumentinnen und Konsumenten ergeben. Deshalb sind wir nun dort, wo der Bundesrat 2007 auch schon war: Auf diesem Gebiet gibt es keinen zwingenden Handlungsbedarf. Unser Nichteintretensantrag dürfte für den Bundesrat deshalb mehr als nur verkraftbar sein, ja sogar eine späte Genugtuung darstellen.