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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2010-12-16

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2010-12-16

Wortprotokoll

Auch der Bundesrat beantragt Ihnen, die beiden Motionen abzulehnen, und zwar aus folgenden Gründen: Mit der Botschaft vom 4. Juli 2007 hat der Bundesrat beantragt, einerseits die Lex Koller aufzuheben und andererseits flankierende raumplanerische Massnahmen für den Zweitwohnungsbau zu ergreifen. Die Aufhebungsvorlage hat Ihr Rat im Juni 2008, dem Nationalrat folgend, an den Bundesrat zurückgewiesen, und zwar mit Prüfungsaufträgen, die erstens die Mindestwohnsitzdauer, zweitens die Zweitwohnungsproblematik und drittens die Tandem-Initiative "Rettet den Schweizer Boden" betrafen. In Bezug auf die flankierenden raumplanerischen Massnahmen liegt bereits ein Resultat vor. Gestern hat der Nationalrat einem Antrag der Einigungskonferenz zugestimmt, und Ihr Rat ist heute Morgen diesem Antrag ebenfalls gefolgt. Die entsprechende Ergänzung des Raumplanungsgesetzes soll nach Ihrem Willen als indirekter Gegenvorschlag zur Zweitwohnungs-Initiative, also einer der Tandem-Initiativen, dienen.

Vor diesem Hintergrund muss ich Sie bitten, die beiden vorliegenden Motionen abzulehnen. Zum einen bleibt es das Ziel des Bundesrates und auch Ihrer Kommission, die Lex Koller aufzuheben. Nachdem nun die vom Bundesrat geforderten flankierenden raumplanerischen Massnahmen, die wohl schon bald in Kraft gesetzt werden können, verabschiedet wurden, sind aus der Sicht des Bundesrates die Voraussetzungen für die Aufhebung der Lex Koller erfüllt, und er wird auftragsgemäss eine überarbeitete Version vorbereiten. Zum anderen wäre es unlogisch, wenn der Bundesrat Modifizierungswünsche zur Lex Koller entgegennehmen würde, wenn er deren Aufhebung plant. Zudem wären die angeregten Gesetzesänderungen geeignet, weitere Lockerungs- und Anpassungswünsche hervorzurufen, und damit würde das eigentliche Ziel, die Aufhebung der Lex Koller, wohl ein weiteres Mal hinausgeschoben.

Falls die beiden Motionen angenommen würden, würde dies den Bundesrat in eine heikle Lage bringen: Auf der einen Seite hat er den verbindlichen Auftrag erhalten, Ihnen eine neue Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller zu unterbreiten, auf der anderen Seite müsste er Ihnen eine Gesetzesänderung unterbreiten. Das wäre doch widersprüchlich und deshalb auch schwierig. Zudem wäre die Lockerung, welche die zweite Motion verlangt, kaum möglich, ohne den Kern des Gesetzes zu treffen und damit faktisch dessen Aufhebung herbeizuführen. Der Bundesrat hat kein Interesse daran, die Lex Koller bestehen zu lassen, sie aber derart auszuhöhlen, dass sie faktisch nicht mehr gilt.

Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, dem Nationalrat nicht zu folgen und die beiden Motionen entsprechend dem Antrag Ihrer Kommission abzulehnen.