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Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-03-21

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-03-21

Wortprotokoll

In Ergänzung zu dem, was bereits vom Kommissionssprecher gesagt worden ist, möchte ich Folgendes noch einmal festhalten:

Die Begriffsbestimmung durch den Bundesrat ist in der Tat sehr grosszügig. Voraussetzung für die Erleichterungen für die KMU ist aber stets die Zustimmung der betroffenen Gesellschafter. Eine gewisse Einschränkung der Erleichterungen für KMU ergibt sich im Konzept des Bundesrates eben richtigerweise viel mehr aus dem Erfordernis der Zustimmung der Gesellschafter, die von diesen Erleichterungen betroffen sind, als durch die in diesem Artikel 2 festgesetzten Schranken. Diese Schranken sind im Interesse der Wirtschaft gewollt grosszügig bemessen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.

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