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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2010-12-16

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-16

Wortprotokoll

Beim Eintreten wurde immer wieder betont, es gehe jetzt darum, ein politisches Zeichen zu setzen. Das Zeichen kreist, aus welchen Gründen auch immer, um die scheinbar magische Zahl von 3 Millionen Franken. Warum eine Vergütung von 3, nicht 5 oder 10 Millionen Franken wie eine Gewinnbeteiligung respektive Gewinnverwendung behandelt werden soll, wurde mir allerdings bis jetzt noch nicht klar. Dabei gehen Bundesrat und Mehrheit davon aus, dass das Kombinationsmodell für sämtliche Aktiengesellschaften gelten solle, da auch in nichtkotierten Gesellschaften hohe Vergütungen Probleme bereiten könnten - so habe ich es zumindest in einer Medienmitteilung des Bundesrates gelesen. Warum es dort Probleme geben soll, wurde allerdings nicht begründet.

Persönlich betrachte ich das aus drei Gründen als falsch: erstens wegen den unterschiedlichen Governance-Regeln, zweitens wegen der ganzen Gesetzessystematik und drittens, weil die Probleme ja nur bei den börsenkotierten Firmen aufgetreten sind. Börsenkotiert zu sein hat nach meiner Ansicht nun einmal seinen Preis, was die Publizität und anderes betrifft, weshalb es Firmen gibt, die sich mit gutem Grunde nicht kotieren lassen wollen. Es ist deshalb falsch, alle in den gleichen Topf zu werfen und die Probleme für alle gleich zu lösen. Herr Schweiger hat es schon erwähnt: Ein KMU, ein Start-up oder eine kleine Familiengesellschaft wird damit verpflichtet, ein Vergütungsreglement und jährlich einen Vergütungsbericht zu verfassen, den übrigens - nach meiner Meinung - niemand kontrolliert, weil wir gleichzeitig für diese Unternehmenskategorien die vereinfachte Revision eingeführt haben und die Schwellenwerte noch senken. Überhaupt habe ich als KMU-Nahestehende den Eindruck, dass wegen wenigen Wirtschaftssubjekten den übrigen 99 Prozent der Unternehmen per Systemänderung nun etwas eingebrockt werden soll, was nicht zu deren Wohl sein kann. Wir regulieren damit - das wurde hier schon mehrmals gesagt - für rund 200 000 Unternehmen.

Ich kenne eine Anzahl von Unternehmen in meinem Kanton, die grosse Umsätze machen und zu den Flaggschiffen des Kantons gehören, aber nur einem oder ganz wenigen Eigentümern gehören. Diese werden, wenn wir im Sinne des Bundesrates legiferieren, mit Sicherheit ganz auf die Dividendenzahlungen mit Teilsatzverfahren ausweichen und damit nicht nur Steuern sparen, sondern vor allem auch die AHV schädigen. Ich sehe also wirklich nicht ein, weshalb Sie im Sinne des Bundesrates legiferieren wollen.

Ich bitte Sie eindringlich, gesetzessystematisch zielführend zu legiferieren sowie sozialabgabenrechtlich und steuerlich auf der Linie zu bleiben, wie wir sie gestern mit dem indirekten Gegenvorschlag, dem ich übrigens in allen Teilen zugestimmt habe, verfolgt haben. Ein politisch motivierter Handstand - das ist die Lösung des Bundesrates -, der nur neue Fragen aufwirft, macht keinen Sinn.

Deshalb bitte ich Sie eindringlich, der Minderheit Schweiger zu folgen.