Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2010-12-16
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2010-12-16
Wortprotokoll
Gemäss Antrag Graber Konrad, der die Dividendenvoraussetzung nach Artikel 677 in Artikel 731n Absatz 2, also in den indirekten Gegenvorschlag, integrieren will, wären sehr hohe Vergütungen unzulässig, wenn alternativ eines der nachfolgenden Tatbestandsmerkmale erfüllt wäre: Die Erfolgsrechnung der Gesellschaft weist einen Jahresverlust auf, das Aktienkapital und die gesetzlichen Reserven sind nicht mehr gedeckt, den Aktionären wurde keine Dividende beantragt. Es handelt sich also um eine Ausweitung der alternativen Voraussetzungen, die zu einer grundsätzlichen Unzulässigkeit von sehr hohen Vergütungen führen. Ausnahmen wären, Sie haben es gehört, gemäss Absatz 3 möglich; sie müssten von der Generalversammlung beschlossen werden.
Der Ansatz dieses Antrages entspricht durchaus den Anliegen des Bundesrates und führt Artikel 731n zu den sehr hohen Vergütungen im Sinne des Tantiemenmodells weiter. Ob es in Artikel 731n geregelt werden soll oder ob man es, wie der Kommissionssprecher erwähnt hat, bei Artikel 677 belassen soll, ist aber mehr als eine redaktionelle Frage; sie müsste im Zweitrat entschieden werden. Der Antrag Graber Konrad sieht vor, dass man die Sache im Rahmen des indirekten Gegenvorschlages regelt.
Ich bin der Ansicht, dass dem zugestimmt werden kann.