Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2010-12-16
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2010-12-16
Wortprotokoll
Der Bundesrat soll mit der vorliegenden Motion beauftragt werden, im Rahmen einer gesetzlichen Regelung sowohl die Teilnahme an als auch die Veranstaltung von privaten Pokerspielen im Freundeskreis - und es geht hier nur um diese - zu legalisieren.
Nach Artikel 4 des Spielbankengesetzes dürfen Glücksspiele in der Schweiz nur in konzessionierten Spielbanken angeboten werden; ansonsten drohen Strafen. Schon in der Botschaft des Bundesrates zum Spielbankengesetz wurde ausgeführt, dass das gelegentliche Glücksspiel um Geld im Familien- oder im Freundeskreis von dieser Bestimmung nicht erfasst werden soll. Bei der Abklärung der Frage, ob ein strafbares Organisieren vorliegt, lässt die ESBK als Strafverfolgungsbehörde bei Bekanntwerden solcher Spiele die gebotene Zurückhaltung walten. Es sind noch nie Verurteilungen von Personen ergangen, die ein gelegentliches Spiel unter Freunden oder in der Familie im Sinne der Botschaft organisiert haben.
Der Motionär regt in seiner Begründung nun an, das Pokerspiel generell zu legalisieren, sodass die privaten Pokerrunden auch endlich nicht mehr illegal wären. Dazu möchte ich erwähnen, dass gemäss neuestem Entscheid - das wurde vom Kommissionssprecher bereits ausgeführt - auch das Bundesgericht die Meinung vertritt, dass Pokerspiele inklusive Pokerturniere überwiegend vom Glück abhängen. Der Bundesrat sieht zum heutigen Zeitpunkt aus Gründen des Sozialschutzes keinen Anlass, diese Grundkonzeption zu ändern, um Gesetzesgrundlagen zu schaffen, mit denen ausserhalb von Spielbanken weitere Glücksspiele ermöglicht würden, und schon gar nicht, um etwas zu legalisieren, was bereits nach geltender Praxis nicht illegal ist. Damit würde man weit über das Ziel hinausschiessen. Eine Gesetzesänderung, wie sie der Motionär und auch der Nationalrat anstreben, ist deshalb aus Sicht des Bundesrates nicht angebracht.
Er bittet Sie, die vorliegende Motion abzulehnen.