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AB 115497

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2010-12-01

Wortprotokoll

Die besondere Situation in den Randgebieten ist erkannt und auch anerkannt. Es ist auch klar, dass wir jetzt nicht auf dem Verordnungsweg eine nicht weit zurückliegende Abstimmung rückgängig machen können.

Ich bin froh, Herr Ständerat Berberat, wenn Sie die Geste anerkennen. Es ist nicht ganz selbstverständlich, aber sehr bewusst der Einführungszeitpunkt vom 1. Januar 2011 auf den 1. April 2011 verschoben worden.

Lassen Sie mich vier Instrumente erwähnen, die es auch noch gibt, um die Arbeitslosigkeit möglichst im Griff zu haben: Es geht noch einmal um die Stabilisierungsmassnahmen, und es geht innerhalb der Stabilisierungsmassnahmen um die Möglichkeit, weiterhin auf 24 Monate Kurzarbeitsentschädigung einzuschwenken - dieses Programm wird allerdings Ende 2011 ein Ende finden. Dann geht es bei der neuen Regionalpolitik um Unterstützung; da stehen immerhin 320 Millionen Franken an Fördergeldern zur Verfügung, wovon 50 Prozent in der lateinischen Schweiz eingesetzt werden. Es gibt auch ein Programm im Bereich der Berufsbildung, mit welchem Bundessubventionen für Leistungen im öffentlichen Interesse bezahlt werden; im Jahre 2009 sind immerhin 10,5 Millionen Franken für Massnahmen für die berufliche Integration von Jugendlichen gezahlt worden. Last, but not least gibt es eine interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) zwischen Sozialhilfe, Berufsbildung, Arbeitsmarkt und IV. Diese IIZ soll dafür sorgen, dass das Monitoring und der Informationsfluss bestmöglich funktionieren, damit man auch auf diesem Wege den Betroffenen Unterstützung bieten kann.

Jetzt zu Ihren Fragen, Herr Ständerat Berberat: Das Parlament hat keine Übergangsbestimmungen vorgesehen. Deshalb endet am 1. April 2011 die Bezugsdauer für alle Personen, welche die Bezugsdauer nach neuem Gesetz ausgeschöpft haben. Um den Betroffenen, den regionalen Arbeitsvermittlungen und den Kursanbietern Zeit einzuräumen, sich auf die neue Situation einzustellen, hat der Bundesrat beschlossen, das neue Gesetz erst auf den 1. April 2011 und nicht bereits auf den 1. Januar 2011 einzuführen.

Das Ziel muss es sein, möglichst wenige auszusteuern. Die Information ist bereits heute gegeben, und so gesehen sind die Frist ab Mitte März und die fünfzehn Tage nicht wirklich relevant; die Einstellung auf das neue Regime kann also frühzeitig, bereits jetzt, anvisiert werden.

Last, but not least: Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.