David Eugen · Ständerat · 2010-12-01
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-01
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst eine grundsätzliche Überlegung anbringen: Ich finde, dass man über alle Konditionen der Direktzahlungen diskutieren kann. Wir haben in der Kommission vor einem Jahr oder vor anderthalb Jahren beschlossen, den Bundesrat zu beauftragen, das System der Direktzahlungen zu überarbeiten. Es trifft auch zu, dass mit dem Direktzahlungssystem eine immer grössere Reglementierung verbunden ist und dass gewisse Reglementierungen auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden müssen. In diesem Sinne unterstützt die Kommission das Anliegen, dass das Direktzahlungssystem als solches insgesamt überprüft wird. Wie wir alle wissen, ist im Moment das Vernehmlassungsverfahren im Gang. Man konnte gestern schon und auch heute wieder in den Zeitungen lesen, wie die verschiedenen Organisationen reagieren. Es ist eine kontroverse Thematik: Die einen wollen es einfacher, und sie wollen damit weniger Konditionen; die anderen wollen mehr Konditionen. Was sicher richtig ist: Das Direktzahlungssystem muss auf die Leistungen ausgerichtet sein. Das heisst, die Leistungen, die man damit verbindet, müssen auch geleistet werden. Ich bin sehr skeptisch gegenüber pauschalierten Direktzahlungen oder gegenüber Direktzahlungen, die ohne Konnex zu einer Leistung ausgerichtet werden.
Wenn ich in diesem Kontext diese Motionen ansehe, vor allem auch die Motion, die jetzt gerade Kollege Brändli angesprochen hat, dann stelle ich fest, dass es auch um diese Thematik geht. Damit man diese Beiträge erhält, wird verlangt, dass die Tiere im Mai mindestens 26 Tage im Freien sein können. Das ist vom Bundesrat so festgelegt worden, weil man mit den Ethobeiträgen den freien Auslauf der Tiere entschädigen möchte; das ist der Wert, der dahintersteht.
Jetzt kann man fragen: Sind 26 Tage zu viel, sind 20 Tage zu viel? Darüber kann man sicher diskutieren. Ich wehre mich aber dagegen, dass wir jetzt anfangen, in Einzelfällen die Direktzahlungen zu korrigieren, bevor uns der Bundesrat das System im Gesamtüberblick dargelegt hat und wir auch entsprechend im Gesamten Lösungen haben finden können. Dasselbe gilt im Übrigen bezüglich der Hangbeiträge: Natürlich gibt es steile Hänge nur im Berggebiet. Da könnte man auch sagen, es sei ungerecht, dass es im Flachland keine Hangbeiträge gebe, das gehe doch nicht. Man müsste im Flachland im Prinzip schon bei einer Steigung von wenigen Grad auch etwas bezahlen. Dafür haben jetzt die Bergbauern vielleicht mehr Schwierigkeiten mit dem Freilauf. Man kann den Freilauf nicht in jeder Höhe ermöglichen; das verstehe ich. Aber dass man dann sagt, es müsse trotzdem bezahlt werden, man wolle die Beiträge, auch wenn man keinen Freilauf ermöglicht, das verstehe ich nicht. Wir kämen weg von der Leistungsorientierung des Systems, wenn wir die Konditionen pauschalieren oder sagen würden: Auch wenn die Leistung nicht erbracht wird, kann man es erfüllen.
Ich bin bereit, die Konditionierung in einer systematischen Art und Weise zu überprüfen, wenn die Vernehmlassung abgeschlossen ist, der Bundesrat einen Bericht erstellt und darin das ganze System dargestellt und kohärenter gemacht hat. Aber es wäre falsch, jetzt dem Bundesrat schnell quasi Befehle zu erteilen, wie das zu geschehen hat. Wir haben keine Daten, um das zu bewerten und in das Gesamtsystem einzuordnen.
Daher empfehle ich Ihnen mit dem Präsidenten der Kommission, diese Motionen jetzt nicht anzunehmen, aber das Grundanliegen, dass alle Beiträge auf ihre Leistungsorientiertheit und richtige Ausrichtung hin überprüft werden, ernst zu nehmen. Im Zusammenhang mit den Berichten und mit der Änderung des Landwirtschaftsgesetzes werden wir das dann auch tun können.