Gutzwiller Felix · Ständerat · 2010-12-02
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-02
Wortprotokoll
Ich möchte dem Bundesrat herzlich danken, dass er dieses Postulat entgegenzunehmen bereit ist. Ich werde mich aufgrund dieser Ausgangslage kurzfassen.
Ich glaube, die Problemlage ist klar: Wir haben ein zunehmendes Ungleichgewicht zwischen dem Angebot an Organen zur Transplantation und der entsprechenden Nachfrage. Zwar steigt die Zahl der angebotenen Organe etwas, aber die Nachfrage steigt eben deutlicher, weil wir in einer alternden Bevölkerung sind und weil es ausserdem immer mehr Indikationen für Transplantationen gibt. Deshalb, denke ich, ist es wichtig, dass wir uns mit der Schere zwischen Angebot und Nachfrage beschäftigen.
Wir haben eine gesetzliche Grundlage. Ich glaube aber, dass es eine Reihe von Verbesserungsmöglichkeiten gibt, die man zumindest untersuchen kann, deshalb habe ich auch ein Postulat eingereicht. Der Bundesrat soll berichten, und er soll vor allem Massnahmen prüfen, die zu einer Erhöhung der Zahl der Organspender führen.
Sie sehen im Postulat eine Reihe von Massnahmen aufgeführt. Ich will sie nicht im Einzelnen kommentieren, weil das Sache der Beantwortung des Postulates sein wird, so Sie geneigt sind, ihm zuzustimmen. Es geht um organisatorische Fragen wie etwa die Angabe des Organspenderstatus auf Dokumenten, beispielsweise der Versichertenkarte, dem Fahrausweis oder anderen möglichen Dokumenten. Eine weitere Massnahme wäre ein Organspenderregister. Heute ist es oft schwierig, innert nützlicher Zeit zu klären, ob jemand ein Spender bzw. eine Spenderin ist oder nicht. Ein solches Register würde das sehr erleichtern und die Sicherheit des Entscheids verbessern. Ausserdem geht es um Fragen des Personals. Sehr oft ist das Personal in den betreffenden Einrichtungen, in den Spitälern, ja in einer schwierigen Situation: Man hat die tragische Situation eines Schwerkranken oder eines Verunfallten vor sich, man hat die betroffenen Angehörigen da, und gleichzeitig sollte man das Gespräch über eine mögliche Organspende aufnehmen. Das ist anspruchsvoll, und auch hier braucht es Massnahmen.
Schliesslich geht es noch um die grundsätzliche Frage, welche paradigmatische Haltung wir dem Gesetz gegenüber überhaupt einnehmen wollen. Damit ist auch die Frage gestellt, ob es richtig wäre, wieder eine Widerspruchsregelung einzuführen. Eine Widerspruchsregelung heisst, dass ohne eine ausdrückliche Ablehnung von der Zustimmung des Betroffenen ausgegangen wird. Der Bundesrat führt zwar in der Antwort aus - ich teile diese Ansicht -, dass es heute nicht eindeutig nachzuvollziehen ist, in welchem Land die Spendebereitschaft aufgrund welcher Faktoren hoch ist. Da spielt Verschiedenes eine Rolle. Im schweizerischen Kontext könnte aber die Widerspruchsregelung doch einiges beitragen. Man muss allerdings sagen, dass es heute in der Schweiz auch grosse Unterschiede gibt. Je nach Engagement des Spitals und der zuständigen Ärzte, Ärztinnen und Pflegepersonen ist beispielsweise die Spendebereitschaft doch sehr unterschiedlich.
Es geht mir jetzt also gar nicht darum, eine dieser Massnahmen zu favorisieren, sondern ich möchte, dass wir aufgrund der zunehmend langen Wartelisten - es sind über tausend Einzelschicksale, die hier betroffen sind - das Problem studieren, angehen, analysieren und konkrete Massnahmen formulieren, die wir dann selbstverständlich diskutieren werden.
Mit dieser Grundhaltung dem Postulat gegenüber bitte ich Sie wie der Bundesrat, das Postulat anzunehmen.