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Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2010-12-02

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-12-02

Wortprotokoll

Ich unterstütze die Zielrichtung des Vorstosses von Kollege Graber. Wenn ich mich trotzdem melde, dann ist es deshalb, weil wir uns auch selber beschränken müssen, nicht nur Bundesrat und Verwaltung. Wenn ich "wir" sage, dann meine ich nicht nur das Parlament, sondern auch die Ausführenden.

Sie erinnern sich daran, dass wir im Rahmen der 1. BVG-Revision die Transparenz verstärkt haben. Weshalb? Das BVG ist ein Rahmengesetz, und in Artikel 65 war festgeschrieben: "Die Transparenz muss eingehalten werden." Das ist ein einziger Satz. Das führte dazu, dass die Transparenz nirgendwo eingehalten worden ist. Dann ist in der 1. BVG-Revision das Pendel auf die andere Seite ausgeschlagen - das ist dann immer die Reaktion des Gesetzgebers -, und wir haben praktisch den Verordnungstext in den Gesetzestext aufgenommen, um Sicherheit zu haben, dass das, was wir wollen, die Transparenz, die wir anstreben, dann auch eingehalten wird. Wenn wir uns bewusst sind, dass das BVG ein Rahmengesetz ist, und sich alle - Parlament, Verwaltung, aber auch die Ausführenden, die Verantwortlichen - bewusst sind, dass dieses Rahmengesetz so eingehalten wird und die Sozialpartner diesen Rahmen dann [PAGE 1090] ausgestalten können, dann kommt es eigentlich schon richtig.

Ich nehme gerade das Beispiel der flacheren Altersgutschriftenstaffelung, das Kollege Graber genannt hat. Da hat man in Bezug auf die Reglemente eigentlich die volle Freiheit. Es gibt Pensionskassen, die einen einzigen Satz über alle Altersstufen festlegen. Ich möchte als Gesetzgeberin diese Altersgutschriftenstaffelung jetzt eigentlich nicht gesetzlich abflachen, sonst erziele ich genau das Gegenteil dessen, was mit dem Vorstoss beabsichtigt wird - noch mehr Regelungen. Es ist immer das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit auf der einen Seite, aber auch zwischen Aufsicht und Vertrauen auf der anderen Seite, in dem wir uns in der zweiten Säule bewegen.

Ich habe in diesem Zusammenhang aber trotzdem noch eine Frage an den Bundesrat. Wir haben ja bei der BVG-Strukturreform mit verschiedenen Massnahmen versucht, die Verwaltungskosten in einem tieferen Rahmen zu halten. Ich habe jetzt gehört, dass die Oberaufsicht mit dreissig neuen Stellen ausgestattet werden soll. Eigentlich gehe ich davon aus, dass die Aufsicht gestärkt wird und die Oberaufsicht nur noch in bestimmten Fällen zum Zuge kommt. Wenn jetzt aber die Oberaufsicht derart grosszügig ausgestattet wird, erreichen wir hinsichtlich der Kosten für die ausführenden Pensionskassen wieder das Gegenteil. Dort wird der enorme Ausbau zu grossen Belastungen führen. Ich bitte Herrn Bundesrat Burkhalter, zu diesem Bereich noch Ausführungen zu machen.

Ich unterstütze den Vorstoss, bin mir aber bewusst, dass wir alle auch zum Gelingen der zweiten Säule beizutragen haben.