Lexipedia

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2011-02-28

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-02-28

Wortprotokoll

Der Ständerat hat als Erstrat die drei Botschaften am 9. Dezember des letzten Jahres angenommen. Ich werde auf die drei Botschaften zu sprechen kommen, gestatten Sie mir aber zuerst ein paar Bemerkungen zur aktuellen Situation. In einer ganzen Weltregion vollzieht sich eine Umwälzung. Umwälzungen bedeuten Instabilitäten, und Instabilitäten lassen Menschen die Flucht ergreifen und bringen Investitionen zum Stillstand. Auch wenn die drei heute zur Entscheidung anstehenden Botschaften nicht vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse konzipiert wurden, so ist nicht auszuschliessen, dass künftig auch im Norden Afrikas Anstrengungen unternommen werden müssen, und dies mit mindestens zwei Zielsetzungen: Erstens soll die Migration eingedämmt werden, und zweitens müssen die betroffenen Länder stabilisiert werden, damit die Handelsbeziehungen wieder normalisiert werden können. Denn Handelsbeziehungen bedeuten Arbeit hüben wie drüben, das heisst auch hier bei uns. Die Aktualität bringt zusätzliche und gewaltige Herausforderungen. Diese zu meistern ist eine Angelegenheit der Betroffenen selbst und der Weltgemeinschaft. Dazu gehören auch wir. Die schweizerische Solidarität ist gefragt.

Vor diesem Hintergrund nun zu den drei Vorlagen: Die drei Botschaften sind aus unterschiedlichen Gründen ausgearbeitet worden; Sie wissen das.

1. Der Auftrag zur Ausarbeitung der Botschaft zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe kam vom Parlament.

2. Die Verlängerung des Ostkredits folgt dem Entscheid, dass die verschiedenen Rahmenkredite der Entwicklungszusammenarbeit ab der nächsten Legislatur die gleiche Laufzeit aufweisen sollen.

3. Die Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen der multilateralen Entwicklungsbanken ist eine Folge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise.

Die erste Botschaft, nämlich die Botschaft zur Erhöhung der Mittel zur Finanzierung der öffentlichen Entwicklungshilfe auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens, umfasst die vielbesprochenen Verpflichtungen von insgesamt 640 Millionen Franken. 272 Millionen davon betreffen multilaterale Programme, 368 Millionen betreffen bilaterale Aktivitäten. Die bilateralen Programme konzentrieren sich auf die Bereiche Wasser und Klima; damit kann auch der Beitrag der Schweiz an die sogenannte Klimaanschubfinanzierung für die Jahre 2010 bis 2012 abgedeckt werden. Dabei handelt es sich um ein Engagement zur Unterstützung der Entwicklungsländer im Klimabereich, eine Verpflichtung, welche die Schweiz im Februar 2010 mit der Zustimmung zum Copenhagen Accord eingegangen ist. Die Mittel zur Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe sind bereits im Voranschlag und in der Finanzplanung eingestellt. Die Vorlage ist also mit der Schuldenbremse konform; ich betone dies nochmals, weil diese Frage immer wieder gestellt wird.

Die zweite Botschaft, die heute zur Debatte steht, ist jene zur Verlängerung der Ostzusammenarbeit bis Ende 2012. Die Verlängerung entspricht dem Wunsch des Parlamentes, die Laufzeit solcher Vorlagen an den Legislaturzyklus anzupassen. Sie beinhaltet grundsätzlich keine inhaltlichen Anpassungen. Diese Botschaft dient dazu, die Länder Osteuropas und der GUS auf ihrem Weg zu demokratischen Rechtsstaaten und zu funktionierenden Marktwirtschaften weiterhin zu unterstützen. Dafür sollen ab Juli dieses Jahres 290 Millionen Franken bereitgestellt werden, womit die Höhe des jährlichen Engagements konstant bleibt.

Die dritte Botschaft ist jene zur Erhöhung des Grundkapitals der wichtigsten Entwicklungsbanken. Zielsetzung ist, dass insbesondere die fortgeschritteneren Entwicklungsländer weiterhin Kredite erhalten können. Vor allem in Krisenzeiten, in denen andere Geldquellen versiegen, kann damit die Finanzierung von wichtigen und dringenden Entwicklungsvorhaben aufrechterhalten werden. Die sechs in der Botschaft abgedeckten Entwicklungsbanken ergänzen sich untereinander, und ihre Aktivitäten sind komplementär zur bilateralen Entwicklungshilfe. Sie finanzieren grosse Sektorprogramme und Infrastrukturvorhaben, welche die Länder allein oder nur mit der Unterstützung bilateraler Geber kaum umsetzen könnten. In der Konsequenz geniessen die Entwicklungsbanken einen privilegierten Zugang zu den Regierungen der Empfängerländer und beraten diese bei der Gestaltung von Sektorpolitiken. Dadurch wird eine Breitenwirkung erzielt.

Die Schweiz bewahrt mit dieser finanziellen Beteiligung ihren bestehenden Kapitalanteil unter den Geberländern. Sie übernimmt damit zusammen mit den anderen Mitgliedstaaten in solidarischer Weise die Kosten für die Finanzierung von Entwicklungsprojekten. Ich betone, dass es sich bei den Beteiligungen um Investitionen handelt, das heisst, die Schweiz erwirbt zuerst einmal Anteile an den Entwicklungsbanken. Die Botschaft macht beliebt, dass die Schweiz in einem Zeitrahmen von acht Jahren 167 Millionen Franken einzahlt. Diese Mittel sind in der Finanzplanung ab 2011 bereits eingestellt. Gleichzeitig gibt die Schweiz den Banken Garantien von fast 3,5 Milliarden Franken. Diese Garantiesumme erlaubt es den Banken, neue Kredite zu vergeben. Somit kann die Schweiz mit Einzahlungen von über die kommenden acht Jahre verteilten 167 Millionen Franken und dank den Garantien die Umsetzung von Entwicklungsprojekten mindestens im Umfang von 3,5 Milliarden ermöglichen. [PAGE 13] Kurz: Unsere Bankbeteiligung bewirkt über die Garantieverpflichtung eine mindestens 20-fache Hebelwirkung.

Ergänzend zur entwicklungspolitischen Begründung dieser Beteiligungen will ich in meiner Funktion als Volkswirtschaftsminister darauf hinweisen, dass die Mitgliedschaft der Schweiz in den sechs multilateralen Entwicklungsbanken auch eine wirtschaftliche Dimension hat. Sie ermöglicht es unseren Firmen, vom KMU bis zum Konzern, von den bedeutenden internationalen Ausschreibungen der Banken zu profitieren. Schweizer Unternehmen nutzen diese Möglichkeit rege. Zwischen 2005 und 2009 wurden Aufträge im Wert von knapp 950 Millionen Franken an Schweizer Unternehmen vergeben.

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die finanzpolitische Dimension dieser drei Botschaften wie bei jeder Vorlage genau zu prüfen ist. Dies hat der Bundesrat getan und ist zum Schluss gelangt, dass diese Mittel jetzt gebraucht werden und dass sie sinnvoll und wirksam eingesetzt sind.

Ich komme in diesem Zusammenhang auf die aktuellen Ereignisse in Nordafrika zurück, die in den letzten Wochen uns alle bewegt haben. Was wird beispielsweise Ägypten benötigen, um sich aus dem vorübergehenden Chaos zu befreien? Was brauchen die Menschen dort, abgesehen vom politischen Wandel, um bessere Lebensperspektiven zu erhalten? Sie brauchen Sicherheit, sie brauchen Arbeitsplätze, sie brauchen eine funktionierende Wirtschaft, sie benötigen Stabilität. Das sind genau jene fundamentalen Bereiche, in denen das Seco mit seinen wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen tätig ist. Ich erinnere Sie in diesem Zusammenhang daran, dass Ägypten schon länger eines der Schwerpunktländer der Interventionen des Seco darstellt. Deshalb erfolgt die Unterstützung der Schweiz aus Solidarität, aber genauso aus wohlverstandenem Eigeninteresse. Wir leisten einen wichtigen Beitrag an die Empfängerländer und helfen mit, gute Rahmenbedingungen zu schaffen. Dies ist gerade für die Millionen von jungen Menschen zentral. Viele von ihnen sind verzweifelt, weil sie keine Arbeit finden, und sie befassen sich deshalb mit dem Gedanken, nach Europa auszuwandern.

Die Schweiz hat ein grosses Interesse, dass in den Partnerländern stabile Verhältnisse herrschen. Damit ist beiden Seiten, den Empfänger- wie den Geberländern, gedient. Durch ihr finanzielles Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit verschafft sich die Schweiz Einfluss und die Möglichkeit mitzugestalten. Die Beteiligung an der Entwicklungszusammenarbeit ist letztlich auch eine Frage der Reputation. Die Schweiz will ihren Beitrag zur Lösung globaler Herausforderungen leisten und als verantwortungsvolles Mitglied der Staatengemeinschaft wahrgenommen werden. Gerade für ein reiches Land wie die Schweiz wäre es schwierig zu vermitteln, wenn es seine Möglichkeiten nicht ausschöpfen würde. Unsere Glaubwürdigkeit könnte leiden, und der Verlust von Einflussmöglichkeiten auf dem internationalen Parkett würde drohen. Nicht zuletzt könnte eine solche Haltung auch die Vertretung der Schweiz in den Leitungsgremien wichtiger internationaler Institutionen und Prozesse unterminieren.

Eine wichtige und zu Recht immer wieder gestellte Frage ist die, was diese Entwicklungszusammenarbeit denn bewirke. Der Bundesrat nimmt die immer wieder auftauchende Kritik an der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit ernst. Dies ist auch der Grund, weshalb Seco und Deza in den letzten Jahren ihre Wirkungsmessung weiter verstärkt haben. Mit Erfolg: Die Ergebnisse der beiden jüngsten Wirkungsberichte der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft und Wasser zeigen klar auf, dass unsere Instrumente erfolgreich eingesetzt werden. Allerdings bleibt es eine ständige Herausforderung, das Instrumentarium weiterzuentwickeln, um in Zukunft noch bessere Resultate zu erzielen.

Auch die multilaterale Hilfe soll effizient sein. Deshalb legen die Entwicklungsbanken regelmässig Rechenschaft ab. Verschiedene externe Erhebungen zeigen, dass die Entwicklungsbanken überdurchschnittlich gut abschneiden. Der einzelne Entwicklungsfranken wird effizient und wirksam investiert.

Wie Sie wissen, hat der Ständerat nach intensiven Debatten allen drei bundesrätlichen Vorlagen zugestimmt. Auch Ihre Aussenpolitische Kommission empfiehlt die drei Vorlagen deutlich zur Annahme, und auch ich lege Ihnen nahe, die Botschaften des Bundesrates zu unterstützen. Die Gründe habe ich Ihnen dargelegt: Erstens kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die Vorlagen finanzpolitisch vertretbar sind und die Mittel gut und wirksam eingesetzt werden; zweitens bezeugt die Schweiz damit internationale Solidarität und dient gleichzeitig ihren eigenen Interessen; drittens trägt die Schweiz so dazu bei, ihre Partnerländer zu stärken und die Welt sicherer und stabiler zu machen.

Ich ersuche Sie deshalb im Namen des Bundesrates, dem Ständerat zu folgen und den drei Vorlagen zuzustimmen.

Erlauben Sie mir, mich noch einmal an die Votanten der Minderheiten zu wenden: Es wird kein Geld aus dem Fenster geworfen. Zu sagen, es seien nur Berichte geschrieben worden, ohne dass man eine Wirkung erwarte, ist eine Unterstellung, die nicht akzeptiert werden kann.

Was sind die Kernaufgaben der Entwicklungsbanken? Es sind die Armutsbeseitigung einerseits und die Förderung demokratischer, marktwirtschaftlicher Systeme andererseits. Die Weltbank stabilisiert, und die sechs angesprochenen Banken haben mitgeholfen, dass die Krise nicht noch gravierender wurde, dass man schneller aus der Krise herausgefunden hat. Die Ausleihfähigkeit ist kleiner geworden, es hat aber keine Ausfälle gegeben. Heute reden wir im Wesentlichen über Garantien, und ich sage es deshalb noch einmal: Garantieausfälle hat es in der Vergangenheit keine gegeben.

Es ist also Solidarität angezeigt. Diese Solidarität ist, wie ich es auch schon gesagt habe - damit wende ich mich an Walter Müller -, nicht ganz uneigennützig: Entwicklungspolitik ist Aussenwirtschaftspolitik.

Letztes Stichwort, die Koordinationsfrage: Ja, wir koordinieren zwischen der Deza und dem Seco; meine Kollegin wird das jetzt gleich unter Beweis stellen.