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Theiler Georges · Nationalrat · 2011-03-01

Theiler Georges · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-01

Wortprotokoll

Zuerst eine Bemerkung zu unserer Arbeit in den Räten: Diese parlamentarische Initiative wurde am 18. Juni 2004 eingereicht. Wir können, ohne definitive Beschlüsse gefasst zu haben, bald ihr siebenjähriges Bestehen feiern. Dieser Umstand müsste uns eigentlich massiv zu denken geben. Sieben Jahre, um eine solche Frage zu regeln, das ist doch etwas lang; ich glaube, da stimmen Sie mir alle zu. Es würde dem Image des Parlamentes schaden, wenn dieses Beispiel Schule machen würde.

Die berufliche und private Mobilität hat in den letzten zwanzig Jahren zugenommen, das ist keine Frage. Das Anliegen aus dem Jahre 2004 ist schon deshalb berechtigt, weil die Mobilität seit damals noch mehr zugenommen hat. Wir erwarten von jungen, vor allem aber auch von älteren Menschen, dass sie sich beruflich verändern, was sehr oft auch einen Wechsel des Wohnorts bedingt.

Die heutige Besteuerung im Falle eines Wechsels des Wohnorts ist unfair, wenn man Wohneigentum besitzt. Es braucht deshalb eine Änderung. Die Angelegenheit geht auf ein Urteil des Bundesgerichtes aus dem Jahre 2004 zurück. Dass jemand bei einem Wechsel des Wohnorts weniger Wohnraum benötigt und deshalb eine kleinere Investition tätigt - nur dieses Problem wird mit der Vorlage gelöst -, kommt vor allem bei älteren Menschen vor, welche sich bei einer solchen Gelegenheit sagen, dass sie z. B. von einem Einfamilienhaus in eine Wohnung umziehen wollen. Eine Wohnung ist in der Regel günstiger. In solchen Fällen kommt die heutige, ungerechte Lösung zur Anwendung.

Ich bitte Sie, der erhöhten Mobilität und den Bedürfnissen der älteren Menschen Rechnung zu tragen.

Auf die Kompliziertheit der Methode will ich hier nicht eingehen, das ist nun wirklich sehr schwierig nachzuvollziehen. Aber es ist so oder so eine komplizierte Angelegenheit, und die Steuerbehörden müssen so oder so relativ viel Rechenarbeit leisten. Die Daten müssen allerdings logischerweise von den Betroffenen eingegeben werden. Die Methode "Hegetschweiler" ist also mit Bestimmtheit nicht wesentlich komplizierter.

Die parlamentarische Initiative will also eine logische Forderung betreffend einen Umstand, welcher eigentlich im Gesetz noch nicht vernünftig geregelt ist, einlösen. Die relative Methode stellt eine Verbesserung für den Bürger dar. Und warum soll man eigentlich nicht eine Verbesserung für den Bürger erreichen, wenn das nötig und sinnvoll ist?

Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt die parlamentarische Initiative Hegetschweiler und empfiehlt Ihnen, bei Ihren Beschlüssen zu diesem Thema zu bleiben und an ihnen festzuhalten.

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