Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-03-01
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-03-01
Wortprotokoll
Ich staune schon darüber, dass man im Zusammenhang mit diesen drei Vorlagen jetzt auch noch die Bundesverfassung abändern möchte. Denn wir haben ja in Artikel 140 der Bundesverfassung ganz klar die Voraussetzungen definiert, unter welchen ein obligatorisches Referendum nicht nur möglich, sondern überhaupt zulässig ist. Das wurde klar vereinbart. Absatz 1 lautet: "Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet: a. die Änderungen der Bundesverfassung" - darum geht es wohl nicht -; "b. der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften" - auch darum geht es nicht -; "c. die dringlich erklärten Bundesgesetze, die keine Verfassungsgrundlage haben und deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt" - auch darum geht es nicht. Absatz 2 lautet: "Dem Volk werden zur Abstimmung unterbreitet: a. die Volksinitiativen auf Totalrevision der Bundesverfassung". So viel zum obligatorischen Referendum.
A maiore ad minus könnte man vielleicht davon ausgehen, dass Sie meinen, es sei dem fakultativen Referendum zu unterstellen, Herr Schlüer, aber auch hiefür sind die Voraussetzungen nicht gegeben. Die NKV sind zeitlich befristet, und sie sind kündbar. Die Voraussetzungen für ein fakultatives Referendum wären, dass sie nicht zeitlich befristet und nicht kündbar wären. Die NKV sind keine internationalen Organisationen, sondern ein Finanzierungsmittel einer internationalen Organisation. Sie enthalten keine rechtsetzenden Bestimmungen, sie erfordern keinen Erlass von Bundesgesetzen. Also sind auch die Voraussetzungen für ein fakultatives Referendum nicht erfüllt.
Wir haben im Übrigen gewusst - zumindest alle, die sich im Jahr 1992 damit beschäftigt haben -, was es heisst, dem IWF und der Weltbank beizutreten, was es heisst, diese NKV zu unterstützen. Es hat sich an der rechtlichen Situation nichts geändert. Der Beitritt zum IWF und zur Weltbank stützt sich auf die Bundesverfassung, und unsere Zahlungen im Rahmen dieser NKV und auch die Kreditlinien, die wir allenfalls berücksichtigen müssen, stützen sich wiederum auf diesen Beitritt ab, auf die entsprechenden Bundesbeschlüsse. Von daher sehe ich, selbst wenn man das möchte, keine Möglichkeit, gestützt auf die heutige Verfassung, die ja immerhin erst seit 2000 gilt, ein obligatorisches Referendum vorzuschlagen.