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Bischof Pirmin · Nationalrat · 2011-03-01

Bischof Pirmin · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-01

Wortprotokoll

Wir beschäftigen uns jetzt mit einer Motion Ihrer WAK betreffend die Steuerbefreiung von Wandelanleihen, nämlich der Motion, um deren Verschiebung es beim Ordnungsantrag ging, den wir vorhin abgelehnt haben. Es handelt sich um eine Motion der WAK vom 22. November 2010. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 17 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, dieser Motion zuzustimmen. [PAGE 62]

Die Motion beabsichtigt, Wandelanleihen, welche Banken zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Eigenmittelvorschriften emittieren, von der Verrechnungssteuer und der Stempelabgabe zu befreien. Die Motion beschäftigt sich also mit den Coco-Bonds - Coco-Bonds ist die Abkürzung für "contingent convertible bonds". Das sind bedingte Wandelanleihen, die eine Bank als Teil des Fremdkapitals ausgeben kann. Diese Wandelanleihen werden in dem Moment gewandelt, in dem die Bank bestimmte Schwellenwerte in Bezug auf ihre Kapitalisierung unterschreitet - zu Deutsch: Wenn es einer Bank sehr schlecht geht, wird dieses Fremdkapital in Eigenkapital gewandelt. Solche Anleihen werden ein wichtiger Pfeiler der "Too big to fail"-Gesetzgebung sein. Die Vorlage zur "Too big to fail"-Problematik hat der Bundesrat am 22. Dezember 2010 in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassungsfrist endet demnächst, und wir werden wahrscheinlich noch dieses Jahr mit dem entsprechenden Gesetzeskonglomerat konfrontiert werden.

Die Coco-Bonds sind ein wesentlicher Pfeiler der Eigenkapitalvorschriften der "Too big to fail"-Vorlage. Sie können ihre Aufgabe, das Eigenkapital zu stützen, aber nur erfüllen, wenn diese Anleihen auch in der Schweiz begeben werden. Wenn eine Krisensituation eintritt und diese Coco-Bonds gewandelt werden müssen, darf es nicht sein, dass Streitigkeiten vor einem ausländischen Richter und/oder nach ausländischem Recht ausgefochten werden müssten, damit entschieden werden kann, ob eine bestimmte Bank mit einem bestimmten Kapitalteil gerettet wird oder nicht. Abgesehen davon, dass es unerwünscht ist, dass durch die Verrechnungssteuer und die Stempelabgabe die Geschäfte, also die Begebung dieser Anleihen, mit allen Arbeitsplätzen, die damit auch verbunden sind, ins Ausland vertrieben werden, würde es die Realisierung des "Too big to fail"-Projektes praktisch verunmöglichen. Die Unterstellung unter schweizerisches Recht und schweizerische Gerichtsbarkeit ist die Voraussetzung dafür, dass im Krisenfall die Verluste eines solchen Mutterhauses in der Schweiz tatsächlich absorbiert werden können und dass die "Too big to fail"-Vorlage ihren Schutzeffekt für die schweizerische Steuerzahlerin und den schweizerischen Steuerzahler auch erfüllt.

Der Bundesrat teilt an sich diese Auffassung, er weist auch darauf hin, dass diese Rechtsrisiken möglichst gering gehalten werden sollen, und räumt ein, dass die Ausnahmeregelung für die Coco-Bonds bei der Verrechnungssteuer und der Stempelabgabe zielführend sei. Er ist aber der Auffassung, dass mit diesem Vorgehen Nachteile verbunden seien: einerseits, dass man diese Coco-Bonds privilegieren würde, dass dann also möglicherweise andere festverzinsliche Anleihen leicht höhere Kosten haben könnten, und andererseits, dass eine Befreiung der Coco-Bonds von der Verrechnungssteuer das schweizerische System der Sicherungssteuer aushöhlen würde.

Aus diesem Grund hat der Bundesrat, der von diesem Vorstoss ja Kenntnis hatte, in der Vorlage vom 22. Dezember 2010 drei Massnahmen vorgesehen: Er übernimmt das Anliegen der Motion und befreit die Coco-Bonds tatsächlich von der Verrechnungssteuer und der Emissionsabgabe. Der Bundesrat geht aber noch wesentlich weiter - was ich jetzt sage, ist heute nicht Gegenstand der Beratung, das wird Gegenstand der Behandlung der "Too big to fail"-Vorlage im Parlament sein, Sie haben dazu dann noch das letzte Wort -: Der Bundesrat möchte zum einen die Emissionsabgabe auf allen festverzinslichen Papieren, also nicht nur auf den Coco-Bonds, sondern eigentlich auf allen Obligationen und Geldmarktpapieren, aufheben, was dann auch zu entsprechenden erheblichen Mindereinnahmen für die Bundeskasse führen würde. Zum anderen möchte der Bundesrat gleichzeitig mit der "Too big to fail"-Vorlage auch das Verrechnungssteuerwesen in der Schweiz grundlegend revidieren. Er möchte dort vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip übergehen, was an sich überhaupt nichts mit der "Too big to fail"-Vorlage zu tun hat.

Der Bundesrat führt diese Massnahmen aber jetzt in der Stellungnahme zur Motion auf, die wir heute behandeln. Wir haben heute nur darüber zu befinden, ob wir diesen Mindeststandard, also Befreiung nur der Coco-Bonds - aber immerhin - von der Verrechnungssteuer und der Emissionsabgabe, genehmigen wollen. Die anderen Fragen, die Ausweitung der Abschaffung der Emissionsabgabe, aber auch die Revision der Verrechnungssteuer mit möglicherweise mehr Einnahmen statt mehr Ausgaben, sind später zu behandeln.

Die Kommission konnte über die Stellungnahme des Bundesrates naturgemäss nicht befinden; die Kommission hat ja ihren Antrag vorher gemacht. Die Begründung der Kommission habe ich Ihnen geliefert, und ich bitte Sie, im Sinne einer zügigen Beratung der "Too big to fail"-Vorlage jetzt die Kommissionsmotion anzunehmen.