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Ingold Maja · Nationalrat · 2011-03-02

Ingold Maja · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-03-02

Wortprotokoll

Die Europaratskonvention verfolgt das Ziel, die Gesetzgebungen zur Internetkriminalität weltweit anzugleichen und die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung zu vereinfachen und damit effizient zu gestalten. Wenn wir uns im ganz alltäglichen Leben vorstellen, welche Sachverhalte verfolgt werden sollten, wo wir Betrugsversuche vermuten, welche Eingriffe unsere Rechte verletzen, wie man die Anonymität aufbrechen kann und Daten und Nachrichten zu ihren Absendern rückverfolgen können müsste, dann wird schnell klar, wo der Mehrwert einer solchen Konvention gegenüber den Möglichkeiten, die die Schweiz alleine hat, liegt: in der Kooperation. Die Konvention versucht in diesem Sinn die Rückverfolgbarkeit eines elektronischen Pfades zu erleichtern, indem sie Staaten innerhalb und ausserhalb des Geltungsbereichs der Beschlüsse des Europarates zur weltweiten Zusammenarbeit einlädt und dazu, diese Kooperation und diesen Austausch für die Erhöhung der Sicherheit zu nutzen.

Das betrachtet die CVP/EVP/glp-Fraktion als wertvoll genug, um dieses Übereinkommen zu ratifizieren. Man kann mit dieser Cybercrime-Konvention für die Sicherheit mehr erreichen als allein.

Bei der Ratifizierung bringt die Schweiz zahlreiche Vorbehalte an, bzw. sie gibt Erklärungen ab, bei welchen Artikeln sie das Gesetz nur unter bestimmten Voraussetzungen anwendet. Für die CVP/EVP/glp-Fraktion ist ein Vorbehalt höchst fragwürdig. Gemäss Artikel 9 der Konvention macht sich strafbar, wer mittels eines Computersystems vorsätzlich Kinderpornografie anbietet, zugänglich macht, verbreitet, übermittelt, sich verschafft, besitzt oder für die Verbreitung mittels Computer herstellt. Die Konvention sieht eine Alterslimite von 18 Jahren vor, die Schweiz will vorläufig bei 16 Jahren bleiben. Jeder Anbieter, der Pornografie mit Minderjährigen anbietet, sollte unserer Ansicht nach unter Strafe gestellt werden, nicht nur jene, die Pornografie mit unter 16-Jährigen anbieten. Sonst besteht die Gefahr, dass Sex-Websites in die Schweiz verlagert werden, weil hier die Altersgrenze 16 gilt und eine Insel des Freiraums besteht.

Wo steht die Schweiz nun im Hinblick auf diese Anforderungen der Konvention? Der Bundesrat verfolgt die Strategie, die bestehenden Gesetze für die Umsetzung der Konvention nur minimal anzupassen. Er will in Artikel 143bis das unbefugte Eindringen in fremde Datenverarbeitungssysteme genauer regeln. Zum Begriff des "besonders gesicherten Datenverarbeitungssystems" werde ich den Minderheitsantrag begründen. Bei den anderen Anträgen unterstützt die CVP/EVP/glp-Fraktion die Kommissionsmehrheit.

Mit dem Beitritt zur Konvention über Cyberkriminalität werden wir die Möglichkeit haben, in einem Forum präsent zu sein, in einer Staatenkonferenz, wo wir in einem Kreis von vielen Vertragsstaaten von einem Know-how-Austausch profitieren können. Unsere Fraktion tritt deshalb auf die Vorlage ein, auch wenn uns klar ist, dass die Zeit schon bald kommen wird, in der die schweizerischen Computer-Strafgesetzartikel neu strukturiert und angepasst werden müssen.