Heer Alfred · Nationalrat · 2011-03-02
Heer Alfred · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-02
Wortprotokoll
Im Namen der Minderheit möchte ich Sie bitten, auf die Vorlage nicht einzutreten.
Cyberkriminalität ist offensichtlich in der heutigen Zeit ein Modewort. Dabei geht vergessen, dass wir es mit Kriminalität im eigentlichen Sinne zu tun haben. Ob diese nun mit dem PC, einer gefälschten gedruckten Urkunde oder mit herkömmlichem Druck und analogem Audio oder visuellen Trägern begangen wird, ist sekundär. Es stellt sich die Frage, ob die Schweiz mit dem Beitritt die Kriminalität in der Schweiz effizienter bekämpfen kann. Dies ist klar zu verneinen. Die gesetzlichen Bestimmungen sind in der Schweiz schon heute vorhanden, um die Kriminalität, welche mit den Mitteln von digitalen Geräten und mithilfe des Internets begangen wird, zu bekämpfen. Auch wird bereits heute internationale Rechtshilfe bei all den im Übereinkommen festgelegten Verstössen gegen das Strafgesetzbuch geleistet. Der Beitritt bedingt eine massive Aufstockung der Stellen, da die Beanspruchung der Strafverfolgungsbehörden sowie des EJPD zunehmen wird, ohne dass für die Schweizerinnen und Schweizer aber ein effektiver Nutzen resultieren würde. In der Botschaft werden zwei zusätzliche Stellen ausgewiesen. Es wird jedoch klar darauf hingewiesen, dass spezialisierte Dienste zu schaffen sind. Wir wollen aber nicht mehr Bürokratie und Bundespolizisten, die in Zukunft an Konferenzen reisen, um über Cyberkriminalität zu diskutieren.
Besonders stossend ist jedoch Artikel 33 der Konvention, welcher die Schweizerische Strafprozessordnung in einem wichtigen Punkt aushebelt. Nach geltendem Schweizer Recht werden Verkehrsdaten aus dem Geheimbereich unter Geheimhaltung erhoben, und es muss vor deren Übermittlung eine Schlussverfügung vorliegen. Mit dem vorgeschlagenen neuen Artikel wird aber die Möglichkeit geschaffen, die Daten unverzüglich an das Ausland zu übermitteln, ohne dass der in der Schweiz wohnhaften betroffenen Person die Verfügung zugestellt werden muss, damit die ausländischen Ermittlungen nicht gefährdet werden. Dies ist eine rechtsstaatlich bedenkliche Massnahme. Es ist auch nicht auszuschliessen, dass beispielsweise deutsche oder italienische Bürger unter dem Vorwand, sie begingen kriminelle Taten, von deutschen und italienischen Ermittlern wegen vermuteter Steuerhinterziehung belauscht werden. Wenn diese nun einen Tatverdacht konstruiert haben, werden die Schweizer Behörden den Datenverkehr aufzeichnen und diesen ohne Schlussverfügung nach Deutschland oder Italien übermitteln.
Auch wenn wir von Cyberkriminalität sprechen, sind unsere elementaren rechtsstaatlichen Grundsätze zu wahren. Dazu zählt, dass Telefonate, E-Mail-Verkehr und Internetverkehr nur aufgrund einer richterlichen Verfügung verwertet werden dürfen. Diesem Grundsatz wird hier nicht nachgelebt. Wir hebeln unser Strafrecht bzw. unsere Strafprozessordnung unter dem Titel "Cyberkriminalität" aus. Cyberkriminalität ist schlimm, Mord, Raub und Vergewaltigung sind aber noch schlimmer. Trotzdem greift in diesen Fällen die Strafprozessordnung. Es ist nicht einzusehen, wieso in der allgemeinen Internet-Hysterie die Grundsätze staatlichen Handelns über Bord geworfen werden. Zudem ist nicht auszuschliessen, dass eine weitere Entwicklung des Übereinkommens stattfindet und dessen Bestimmungen auf Delikte ausgedehnt werden, welche nicht der doppelten Strafbarkeit unterliegen.
Wir treten also am besten schon gar nicht auf die Vorlage ein. Sie bindet Ressourcen, hebelt die schweizerische Rechtsordnung aus und schafft Rechtsunsicherheit.
Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, nicht einzutreten.