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Casanova Corina · 2011-03-02

Casanova Corina · Graubünden · 2011-03-02

Wortprotokoll

Der Bundesrat möchte eigentlich am geltenden Recht festhalten. Es geht hier nicht darum, Strafverfolgungen zu behindern, sondern es geht hier darum, missbräuchliche oder querulatorische Strafanzeigen zu vermeiden. Das ist eigentlich schon ein Unterschied. Immunität bedeutet auch nicht, dass es keine Strafverfolgung gibt oder geben soll. Das Parlament hat es ja nach wie vor in der Hand, hier zu gestalten. Auch die Mitglieder des Bundesrates können ja selber auf die Immunität verzichten.

Es soll einfach unberechtigten Strafverfahren vorgebeugt werden. Es macht denn auch einen Unterschied, ob es mangels Erteilung der erforderlichen Ermächtigung gar nicht zu einem Verfahren kommt oder ob ein Strafverfahren eingeleitet wird, das nachher eingestellt werden muss. Das ist durchaus ein Unterschied.

Die Bestimmung wurde, wie wir gehört haben, bis jetzt nicht angewendet. Das spricht durchaus auch für die Bundesversammlung als Wahlbehörde, der es gelingt und immer auch gelungen ist, integre Personen in diese Ämter zu wählen.

Der Bundesrat möchte Sie bitten, in diesem Sinn dem Antrag der Kommission für Rechtsfragen zu folgen.

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