Casanova Corina · 2011-03-02
Casanova Corina · Graubünden · 2011-03-02
Wortprotokoll
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat am 19. August 2010 den Bericht zur parlamentarischen Initiative "Schutz der Vertraulichkeit der Kommissionsberatungen und Änderung der gesetzlichen Bestimmungen über die Immunität" verabschiedet. Der Bundesrat hat seine Stellungnahme dazu am 20. Oktober 2010 verabschiedet. Die Kommission hat die Stellungnahme des Bundesrates an ihrer Sitzung vom 14. Januar 2011 beraten.
Der Bundesrat begrüsst die Vorschläge zur Verbesserung des Schutzes der Vertraulichkeit der Kommissionsberatungen und die Bestrebungen, das Amtsgeheimnis im Parlament besser zu schützen. Gemäss langjähriger Praxis übt der Bundesrat beim Hausrecht des Parlamentes aber Zurückhaltung. Er verzichtet demnach auf Anträge. Dagegen lehnt er einzelne Vorschläge der Kommission ab: Er ist gegen die Aufhebung der relativen Immunität der Mitglieder des Bundesrates und des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin bei sogenannten Privatdelikten. Die Bestimmung kam bis jetzt nie zur Anwendung. Der Bundesversammlung als Wahlbehörde gelingt es vortrefflich, integre Personen zu wählen.
Der Bundesrat hält auch am Ermächtigungsvorbehalt zur Strafverfolgung von Bundesangestellten nach Artikel 15 des Verantwortlichkeitsgesetzes fest. Es geht bei diesen Bestimmungen nicht darum, die Strafverfolgung zu verhindern, sondern darum, missbräuchliche oder gar querulatorische Strafanzeigen zu vermeiden.
Die Haltung des Bundesrates zu den einzelnen Anträgen erläutere ich Ihnen gerne in der Detailberatung.